Referat 14 - Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment
Verweise
Datenbezüge (16)
App UmweltNAVI
Die UmweltNAVI-App kombiniert frei verfügbare Umweltdaten und Umweltinformationen und stellt diese auf dem Smartphone dar. Die Daten und Informationen werden den Nutzenden transparent und intuitiv zugänglich gemacht. Ziel ist es, die vorhandenen Informationen nicht nur handhabbar aufzubereiten, sondern sie den Nutzerinnen und Nutzern auch bürgernah und transparent zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Darstellung der Umwelt „in der Nähe“ zum Standort.
Außengrenze Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Downloaddienst NUMIS
Über den Dienst können Geodatensätze aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz herunter geladen werden. Die Implementierung erfolgt über Atom-Feeds gemäß INSPIRE-Spezifikation. Bereitgestellt werden Zip-Archive von Shapefiles. Hier geht es direkt zum Dienst: https://numis.niedersachsen.de/daten/DE-NI-MU_Downloadservice.xml. Hinweis: Bei aktuelleren Versionen der gängigen Web-Browser wurde die Unterstützung der Anzeige von ATOM-Feeds entfernt. Dies führt unter Umständen dazu, dass die Browser schwer lesbares XML anzeigen oder sich ein Download-Popup-Fenster öffnet. In diesen Fällen muss ein Browser-Addon installiert werden um den Atom-Feed darzustellen. Um die Daten in Ihrem Web-Browser anzuzeigen, öffnen Sie bitte den NUMIS ATOM-Feed-Client (siehe unten unter "Weitere Verweise").
Eckpunkt-Koordinaten Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Grenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
INSPIRE-Kartendienst Niedersächsische Deiche und Sperrwerke
Gewidmete Deiche Gewidmete Deiche in Niedersachsen. Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Hauptdeiches, Hochwasserdeiches oder Schutzdeiches durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Die Widmung "2.Deichlinie" ist im Datenbestand nicht enthalten. Sperrwerke Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind (§2 Abs.3 NDG). Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht.
INSPIRE-Kartendienst Niedersächsische Schutzgebiete und Natura2000
Natura2000: FFH-Gebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Bezeichnung bis 2004 - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Datum des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission - BEKANNT: Öffentliche Bekanntmachung der Gebiete - SHAPE.STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. EU-Vogelschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete mit Angaben zu NAME: Gebietsname - NUMMER: Landesinterne Gebietsnummer - KENNZ_EU: EU-Kennzeichnung des Gebietes - KOMMENTAR: Datum des Beschlusses der Landesregierung - WRRL_REL: WRRL-relevant (Wasserabhängigkeit des Gebietes) – SDB_URL: Gebietsdaten-Standarddatenbogen - DATEN_URL: Link zu den vollständigen Gebietsdaten - RECHT_VOM: Beschlussfasssung durch MU - BEKANNT: öffentliche Bekanntmachung der Beschlussfassung des MU - SHAPE_STArea: Größe der Geometrie in Quadratmeter. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt. Geometrien nur auf Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK50) aussagekräftig. Schutzgebiete: Naturdenkmale (ND): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturparke (NP): Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle niedersächsischen Naturparke mit Informationen u. a. zum Namen, Träger, Recht vom und Datum der in Krafttretung. Das Niedersächsische Umweltministerium hat die Naturparke einschließlich überarbeiteter Karten, z. T. mit erweiterten Grenzen, 2011 neu bekannt gemacht. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Biosphärenreservat (BSR): Digitale Landesweite Übersichtskarte: Die Geometrien mit den Attributen wie Name, Größe, in Kratftreten, etc., des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet. © 2015, geodaten@nlwkn-dir.niedersachsen.de Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig.Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Nationalparke: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien mit Attributen (Name, Größe, In Krafttretung, etc.) der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Landschaftsschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller flächenhaften niedersächsischen Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit Attributen u. a. wie Fläche, Datum der VO und Datum des In-Kraft-Tretens. Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Naturschutzgebiete: Digitale landesweite Übersichtskarte: Geometrien aller niedersächsichen Naturschutzgebiete (NSG) mit Angaben u. a. zu Name, Kennzeichen, VO-Datum, Datum des Inkrafttretens. Naturschutzgebiete werden gemäß § 16 NAGBNatSchG durch Verordnung ausgewiesen. Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Kartendienst Großschutzgebiete
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt
Kartendienst Hochwasserschutz
Der Kartendienst Hochwasserschutz stellt folgende Daten zur Verfügung: HWRM-RL 2. Zyklus 2016 - 2021 Bearbeitungsgebiete HWRM-RL Einwohner HQhäufig Einwohner HQ100 Einwohner HQExtrem / HWExtrem Sperrwerk HWRM-RL Deiche / Wände HWRM-RL UNESCO Weltkulturerbe Industrieanlagen HWRM-RL Badegewässer Gewässerstationierung Risikogewässer Schutzdünen HWRM-RL Küstengebiete Grenzen der Risikogebiete HQhäufig Grenzen der Risikogebiete HQ100 Grenzen der Risikogebiete HQExtrem Grenzen der Gefahrengebiete HQhäufig Grenzen der Gefahrengebiete HQ100 Grenzen der Gefahrengebiete HQExtrem Wassertiefen Binnenland HQhäufig Wassertiefen Binnenland HQ100 Wassertiefen Binnenland HQExtrem Wassertiefen Küste HWExtrem FFH-Gebiet HWRM-RL Vogelschutzgebiet HWRM-RL Landnutzung Risikogebiete HQhäufig Landnutzung Risikogebiete HQ100 Landnutzung Risikogebiete HQExtrem Gewidmete Deiche/Schutzdünen/Sperrwerke Sperrwerke § 3 NDG Deichwidmungen § 3 NDG Schutzdünen § 20a NDG Retentionskataster Betrachtungsgrenze Suchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung Überschwemmungsgebiete vorläufig gesicherte ÜSG - NDS Verordnungsflächen einstweilig gesicherte ÜSF – HB Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§78b WHG)
Kartendienst Hydrologie
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Allgemeine Daten: Untere Wasserbehörden NLWKN Betriebsstätten Schutzgebiete Grundwasser (SGGW): Trinkwasserschutzgebiete (WSG) nach Zustand Trinkwasserschutzgebiete (WSG) nach Schutzzone Heilquellenschutzgebiete (HQSG) nach Zustand Heilquellenschutzgebiete (HQSG) nach Schutzzone Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) nach Zustand Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) nach Schutzzone Trinkwasser-Prioritätenprogramm Hydrographische Karte: Gebietsverzeichnis Basiseinzugsgebiete Einzugsgebiete 4. Unterteilung Einzugsgebiete 3. Unterteilung Einzugsgebiete 2. Unterteilung Einzugsgebiete 1. Unterteilung Stromgebiete Gräben Gewässernetz Wattflächen Gewässerflächen Trockenfallende Gewässer: Verzeichnis trockenfallende Gewässer Gewässernetz 1. Ordnung, Gewässernetz 2. Ordnung Gewässernetz 3. Ordnung WRRL-Gewässernetz Verzeichnis trockenfallende Gewässer – stehende Gewässer Stehende Gewässer WRRL-stehende Geässer Gewässerdichte auf Gemeindeebene BK50 – Auswertung Grundwasserstufe BK50 – Auswertung Bodenkundliche Feuchtestufe Pegelmessnetz: Pegelmessnetz GÜN Hydrologische Landschaften Pegel Hydrologische Landschaften Querbauwerke und Durchgängigkeit: Querbauwerke Bauwerksart Querbauwerke Künstliche Objekte Querbauwerke Dämme und Wehre Querbauwerke Siele und Schöpfwerke Querbauwerke Schleusen Querbauwerke Durchgängigkeitsbauwerke Querbauwerke Kreuzungsbauwerke Gewässerstruktur: Detailkartierung Foto Detailkartierung Übersicht Bewertung Gesamt Bewertung Umland Bewertung Ufer Bewertung Sohle Grundwasserbericht Menge: Grundwasserstandsmessstellen Grundwasserbericht Güte: Adsorption von sichtbarem Licht (SAK 436) Aluminium Ammonium AOX Arsen Basenkapazität (pH 8,2) Blei Bor Cadmium Calcium Chlorid Chrom Eisen elektrische Leitfähigkeit Fluorid Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) Kalium Kupfer Mangan Magnesium Natrium Nickel Nitrat Nitrit Phosphat pH-Wert Quecksilber Sauerstoff Säurekapazität (pH 4,3) Sulfat UV-Adsorption (SAK 254) Zink
Kartendienst Klima
Der Kartendienst Klima stellt folgende Daten zur Verfügung: Klimatische Kenntage Eistage, Frosttage, Heiße Tage, Sommertage: im Betrachtungszeitraum 1961 - 2020 Klima - Oberflächengewässer Änderung Mittelwasserabfluss (MQ); Änderung Hochwasser Abflussscheitel (HQ100); Änderung Hochwasserhäufigkeit (POT99); Änderung Niedrigwasserabfluss (NM7Q); Änderung Starkregentage (Pn20); Für jedes Thema gilt: Maximum Änderung Ferne Zukunft, Medium Änderung Ferne Zukunft, Minimum Änderung Ferne Zukunft, Maximum Änderung Nahe Zukunft, Medium Änderung Nahe Zukunft, Minimum Änderung Nahe Zukunft Temperatur Mittlere Jahrestemperatur, Mittlere Jahrestemperatur im Sommer- und Winterhalbjahr: im Betrachtungszeitraum 1961 - 2020
Kartendienst Luft & Lärm
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Fluglärm: Fluglärmschutzbereiche Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen Umgebungslärm 2022: Kreisverkehre 2022 Ampelkreuzungen 2022 Lärmschutzwände 2022 Hauptverkehrsstraßen 2022 Gemeinden betroffen 2022 Ballungsraum 2022 Straßenlärm Lden 2022 Straßenlärm Lnight 2022 Fluglärm Lden 2022 Fluglärm Lnight 2022 Umgebungslärm (PLUS): Kreisverkehre 2022 (PLUS) Ampelkreuzungen 2022 (PLUS) Lärmschutzwände 2023 (PLUS) Hauptverkehrsstraßen u. sonstige Straßen 2023 (PLUS) Ballungsraum 2022 (PLUS) Straßenlärm Lden 2023 (PLUS) Straßenlärm Lnight 2023 (PLUS) Fluglärm: Fluglärmschutzbereiche Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen Luftschadstoffberechnungen: Mittlere PM10 Belastung 2022 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2021in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2020 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2019 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2018 in µg/m³ Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2010 Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 M Feinstaub PM10 - Ueberschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2010 Feinstaub PM10 - Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2015 Umweltzonen Orte mit Luftschadstoffberechnung Industrieanlagen: G-Anlagen IED-Anlagen Grossfeuerungsanlagen Luftqualitätsüberwachung: Standorte der Messstationen des LUEN Beurteilungsgebiete und Ballungsraeume - Luft Oekosystem-Schutzgebiete - Luft HErmEliN: Gesamtimmission: NO2-Gesamtimmission PM10-Gesamtimmission Vorbelastung: NOX-Immission, 500m-Raster NOX-Immission, 2km-Raster NO2-Immission, 500m-Raster NO2-Immission, 2km-Raster PM10-Immission, 500m-Raster PM10-Immission, 2km-Raster O3-Immission, 500m-Raster O3-Immission, 2km-Raster Gesamtemission: NOX-Gesamtemission PM10-Gesamtemission
Kartendienst Naturschutz
Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Schutzgebiete NAGBNatSchG: Naturparke NP Nationalparke NLP Nds. Wattenmeer und Harz Biosphaerenreservat BSR Naturschutzgebiete NSG Naturdenkmal ND ND in schmaler Laengsausdehnung Naturdenkmal kleiner 1 ha Landschaftsschutzgebiete (LSG) DTK25 Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Flächen DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) kleiner 1 Hektar DTK25 Natura 2000: FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete Naturschutzprogramme und GR-Gebiete: Moorschutzprogramm Teil I von 1981 Hochmoorgrenzen Moorschutzprogramm Teil I Moorschutzprogramm Teil II von 1986 Moorschutzprogramm Neubewertung 1994 Gebiete mit gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung Wertvolle Bereiche: Landesweite Biotopkartierung 1984 - 2004 Fauna - wertvolle Bereiche Gastvögel - wertvolle Bereiche 2018 Brutvögel - wertvolle Bereiche 2010 (ergänzt 2013) Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften: Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt) Fließgewässer Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Fläche) Allgemeine Daten: Naturräumliche Regionen DTK50 Naturräumliche Regionen und Unterregionen DTK50 Untere Naturschutzbehörden Landesgrenze inkl. 12 Seemeilen-Zone Bestandserfassung für den Naturschutz Quadranten Raster TK25 Minutenfelder Raster TK25 Kohlenstoffreiche Böden mit Klimaschutzpotenzial AUKM: AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes GN 3 Weidenutzung in Hanglagen GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen; BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen) NG Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG A Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland; NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland) Nutztierschäden: Wolfsrudel Territorien alle Nutztierschäden: alle Nutztierschäden - alle Jahre alle Nutztierschäden - 2024 alle Nutztierschäden - 2023 alle Nutztierschäden - 2022 alle Nutztierschäden - vor 2022 Ziege: Ziege - alle Jahre Ziege - 2024 Ziege - 2023 Ziege - 2022 Ziege - vor 2022 Pferde: Pferde - alle Jahre Pferde - 2024 Pferde - 2023 Pferde - 2022 Pferde - vor 2022 Gatterwild: Gatterwild - alle Jahre Gatterwild - 2024 Gatterwild - 2023 Gatterwild - 2022 Gatterwild - vor 2022 Rinder: Rinder - alle Jahre Rinder - 2024 Rinder - 2023 Rinder - 2022 Rinder - vor 2022 Schafe: Schafe - alle Jahre Schafe - 2024 Schafe - 2023 Schafe - 2022 Schafe - vor 2022 Sonstige Tiere: Sonstige Tiere - alle Jahre Sonstige Tiere - 2024 Sonstige Tiere - 2023 Sonstige Tiere - 2022 Sonstige Tiere - vor 2022
Kartendienst Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen: Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns staatenübergreifend in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen. Oberflächengewässer: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer, ist bis 2015 bzw. spätestens bis 2027 zu realisieren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Grundwasser: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand im Grundwasser bis 2015 zu realisieren bzw. einer möglichen Fristverlängerung bis 2021 allenfalls bis 2027. Beim Grundwasser stehen der Schutz, die Verbesserung und ggf. die Sanierung der Grundwasserkörper als Umweltziele im Vordergrund, um einen guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand zu erreichen. Maßnahmen: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Ziele des Art. 4 WRRL umzusetzen. Im Maßnahmenprogramm werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung der festgeschriebenen Umweltziele „Erhalt oder Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Wasserkörpern“ in einem Flussgebiet für notwendig erachtet werden. Der interaktive Kartendienst WRRL-Maßnahmen gibt einen Überblick über die an Oberflächengewässern beantragten und umgesetzten Maßnahmen. Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die über die verschiedenen Förderprogramme Niedersachsens oder Landesmittel finanziert werden. Aktuell gibt der Kartendienst Auskunft über die Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungszeitraum (2010 bis einschließlich 2015) und ihren Umsetzungstand. In Kürze wird auch ein Überblick für Maßnahmen aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum ab 2016 veröffentlicht. Neben den Maßnahmen werden auch weitere für die Maßnahmenplanung in Niedersachsen relevante Informationen bereitgestellt. Dazu gehören die Kulissen der prioritären Fließgewässer sowie der Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer, da diese Kulissen im Fokus für die Maßnahmenumsetzung stehen. Die für die prioritären Fließgewässer erarbeiteten Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen können ebenfalls über den Kartendienst aufgerufen werden. Weitere verfügbare Daten sind die überregionalen Fischwanderrouten und die Laich- und Aufwuchsgewässer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie eine Übersicht zu den Gewässerentwicklungsplänen. Nährstoffbelastungen in Grund- und Oberflächengewässern: Niedersachsenweit gefährden hohe Nährstoffgehalte in den Gewässern das Erreichen der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Erhöhte Nährstoffangebote beeinflussen die natürlichen Artenzusammensetzungen in Oberflächengewässern, da Arten, die nährstoffarme Verhältnisse benötigen, von nährstofftoleranten Arten verdrängt werden. Während in Binnengewässern vor allem Phosphor zu Problemen führt, sind die Algenblüten an den Küsten unter anderem ein Ergebnis zu hoher Stickstoffeinträge. Das Grundwasser ist aufgrund hoher Stickstoffeinträge in vielen Teilen Niedersachsens mit Nitrat belastet. Nitrat (NO3-) spielt eine wichtige Rolle im natürlichen Stickstoffkreislauf, zu hohe Konzentrationen im Grundwasser führen jedoch z.B. in der Trinkwasserversorgung zu Problemen In Niedersachsen wird seit 2010 innerhalb einer Zielkulisse eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen angeboten. Diese Kulisse wurde mehrfach um Bereiche erweitert, in denen auch Beratung und Maßnahmen zum Schutz von Oberflächenwasserkörpern umgesetzt werden sollen. In den Bereichen zum Oberflächengewässerschutz werden neben Stickstoffeinträgen auch die Einträge von Phosphor thematisiert. Die aktuelle Kulisse kann im Kartendienst aufgerufen werden. Am 22. Dezember 2015 ist der fortgeschriebene niedersächsische Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser veröffentlicht worden. Eine Übersicht zur aktuellen Datenlage der niedersächsischen Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL erhalten Sie mittels der folgend dargestellten Themen: Der fortgeschriebene Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen der vier Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser, die anteilmäßig in Niedersachsen liegen, bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung der niedersächsischen Oberflächengewässer und des Grundwassers im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021. Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung: WRRL Grundlagendaten: Bearbeitungsgebiete (WRRL) Koordinierungsräume (WRRL) Flussgebiete (WRRL) Fließgewässer (WRRL) Küsten- und Übergangsgewässer (WRRL) Seen (WRRL) Wasserkörpereinzugsgebiete (WRRL) Grundwasserkörper (WRRL) WRRL Grundwasser: Chemischer Zustand Gesamt Grundwasser Grundwassermessstellen chemischer Zustand Grundwassermessstellen Gesamt Grundwassermessstellen mengenmäßiger Zustand Mengenmäßiger Zustand Grundwasser Operative Messstellen Grundwasser Überblicksmessstellen Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: Überblicksmessstellen Oberflächengewässer Operative Messstellen Oberflächengewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Küsten- und Übergangsgewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Seen Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Fließgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Küsten-und Übergangsgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Seen Ökologischer Zustand/Potenzial Fließgewässer Chemischer Zustand gesamt Küsten- und Übergangsgewässer Chemischer Zustand gesamt Seen Chemischer Zustand gesamt Fließgewässer WRRL Maßnahmenkataster: Kulisse Gewässerschutzberatung Umgesetzte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Beantragte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Gewässerentwicklungspläne (Stand 2010) Gewässerentwicklungspläne kleiner 10 EZG qkm Prioritäre Fließgewässer in Niedersachsen Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer Tidebeeinflusste Bundeswasserstraßen Laich- und Aufwuchsgewässer Überregionale Wanderrouten Fischfauna Nährstoffe: Grundwasser-Güte Nitrat - Aktueller Jahresmittelwert Grundwasser-Trends Nitrat Oberflächengewässer-Güte Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Trends Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Güte Gesamtphosphat Oberflächengewässer-Trends Gesamtphosphat
NUMIS Katalogdienst
Die CSW-Schnittstelle wird vom NUMIS-Portal, dem niedersächsischen Umweltinformationsportal, bereit gestellt. Sie liefert ISO-konforme Metadaten (Spezifikation: OGC CSW 2.0.2/AP ISO 1.0) aus den Katalogen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Weitere Informationen siehe https://numis.niedersachsen.de
Zonierung Nationalpark Nds. Wattenmeer
(1) Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert, die in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk ausgewiesen sind: 1. Ruhezone (Zone I) - rot, 2. Zwischenzone (Zone II) - grün, 3. Erholungszone (Zone III) - gelb. In den Karten der Anlagen 2 und 3 sind die einzelnen Gebiete der Zone I durch Nummern mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. (2) Soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, ist für die Abgrenzung der Zonen untereinander das in § 3 Abs. 1 genannte Kartenwerk maßgeblich. (3) Die Gebiete der Ruhezone sind in der Anlage 1 beschrieben. 2Für die Abgrenzung der Ruhezonengebiete gilt Folgendes: 1. Unveränderliche Grenzpunkte sind durch geografische Koordinaten bestimmt. 2. Für den Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk mit einer durchgezogenen Linie als feststehend gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone ist die Karte maßgeblich. 3. Der Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk durch eine unterbrochene Linie als veränderlich gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone wird durch die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben - auf See in Verbindung mit der jeweils gültigen amtlichen Seekarte - beschrieben. Wird eine Grenze der Ruhezone durch die Außenseite einer Plate oder eines Sandes gebildet, so ist die Seekartennull-Linie maßgebend; wird die Grenze der Ruhezone durch einen Priel, eine Balje oder ein Gat gebildet, so ist die Seekartennull-Linie auf der der Ruhezone zugewandten Seite maßgebend. Wird die Grenze durch Tonnen, einen Dünenfuß oder andere vor Ort erkennbare natürliche oder künstliche Merkpunkte gebildet, so ist deren Standort maßgebend. (4) Die seewärtige Grenze der Erholungszone wird durch die mittlere Hochwasserlinie gebildet, soweit die Anlage 3 nicht niedriger liegende Flächen als Erholungszone ausweist. 2In diesem Fall wird die durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnete seewärtige Grenze durch eine mittels Koordinaten gebildete Linie gebildet; die seitliche Grenze ergibt sich dort aus der geraden Linie zwischen Markierungspfählen, die gemäß den Vorgaben der Anlage 3 jeweils an der mittleren Hochwasserlinie und oberhalb dieser Linie stehen. 3Die Abgrenzung niedriger liegender Flächen der Erholungszone im Übrigen ergibt sich aus der Darstellung in der Anlage 3. Der Datensatz liefert die aktuelle Zonierung. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.