Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Verweise
Datenbezüge (27)
Ampelkreuzungen 2022
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten lichtzeichengeregelten Knotenpunkte, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll jeweils den zentralen Knotenpunkt der Ampelkreuzung repräsentieren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Ampelkreuzungen der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Ampelkreuzungen.
Ballungsraum 2022
Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Beurteilungsgebiete und Ballungsräume in Niedersachsen
Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.
Feinstaub PM10 - Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2010
Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
Feinstaub PM10 - Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2015
Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
Flächendeckende PM10-Belastung - letzte 5 Jahre
Landesweite Karten der PM10-Konzentration als Interpolation der Meßergebnisse der LÜN-Hintergrundstationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Konzentrationen für Orte gemacht werden an denen keine Meßstation steht. Für jedes Kalenderjahr wird eine eigene Karte bereitgestellt. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten der jeweiligen Jahre sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Meßwerte von ausserhalb Niedersachsens werden mit einbezogen.
Fluglärm Lden 2022
Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Fluglärm Lnight 2022
Berechnungsergebnis LNight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels LNight erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Fluglärmschutzbereiche
Für eine Reihe (z. B. Hannover, Bremen, Wunstorf und Wittmund) niedersächsischer Flugplätze sind nacheinander Fluglärmzonen berechnet worden. Das Linien-Shape „Lärmschutzbereich“ umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung. Je Anlage gibt es mehrere Zonen.
Gemeinden betroffen 2022
Betroffene Gemeinden sind Gemeinden, die eine von Straßenlärm belastete Fläche aufweisen. Die lärmbelasteten Flächen wurden auf Grundlage der Berechnung der Straßenlärmkarten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) 4. Runde ermittelt.
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Großfeuerungsanlagen nach 13. BImSchV
Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.
Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. 2023 (PLUS)
Digitaler Datenbestand des relevanten Straßennetzes, welches zur Berechnung der erweiterten Lärmkarten (ENDPlus) genutzt wurde. Den Straßen sind attributiv die Straßenklasse und der durchschnittliche tägliche Verkehr zugeordnet. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse der Straße repräsentieren und ist in ihrer Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst.
Hauptverkehrsstraßen 2022 (EU-Pflicht)
Digitaler landesweiter Datenbestand des relevanten Straßennetzes, welches zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt wurde. Den Straßen sind attributiv die Straßenklasse und der durchschnittliche tägliche Verkehr zugeordnet. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse der Straße repräsentieren und ist in ihrer Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Streckenabschnitte der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Streckenabschnitte.
IED-Anlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie
Artikel 23 der IE-Richtlinie sieht die Einführung eines Systems von Umweltinspektionen von Anlagen vor, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der betreffenden Anlage auf die Umwelt umfasst. Nach jeder Umweltinspektion erstellt die zuständige Behörde einen Bericht, der der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auch über das Internet zugänglich zu machen ist. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung ist immer der aktuelle Fazitbogen mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse der letzten Vor-Ort-Besichtigung einer IED-Anlage für Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (es erfolgt keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). Die Daten werden täglich aktualisiert.
Kreisverkehre 2022
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Knotenpunkte von Kreisverkehren, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Datenbestand verortet kreuzende bzw. einmündende Straßen an Kreisverkehren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Sachdaten sind nicht Bestandteil des Datensatzes. Die Kreisverkehre der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Kreisverkehre.
Lärmschutzwände 2023
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.
Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen
Die Daten beschreiben ausschließlich den Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Hannover / Langenhagen. Innerhalb Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden.
Standorte der Messstationen des LÜN
Zur Überwachung der Luftqualität betreibt das GAA Hildesheim (ZUS LLG) das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). An den dargestellten ortsfesten Messstationen werden gasförmige und partikuläre Schadstoffe in der Luft sowie meteorlogische Parameter erfasst. Es wird zwischen verkehrsnahen, industriell geprägten und Messstationen im städtischen, vorstädtischen bzw. ländlichen Hintergrund unterschieden.
Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2010
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2010. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnungen dienen der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung).
Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnungen dienen der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung).
Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 zusätzliche Maßnahmen
Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden notwendig, da nach Prognoseberechnung noch Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen für 2015 zu erwarten waren. Die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wurde bis 2015 angestrebt. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnung dient der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung). Gilt nur für Göttingen, Hannover und Osnabrück, hier wurden wg. Grenzwertüberschreitungen zusätzliche Maßnahmen im Modell berücksichtigt.
Straßenlärm Lden 2022 (EU-Pflicht)
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Straßenlärm Lden 2023 (PLUS)
Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Straßenlärm Lnight 2022 (EU-Pflicht)
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Straßenlärm Lnight 2023 (PLUS)
Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2023 für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Umweltzonen in Niedersachsen
Die Umweltzonen Hannover und Osnabrück wurden in ihrer Lage und Ausdehnung von den Städten in einem Luftreinhalteplan festgelegt. In eine Umweltzone dürfen je nach Stufe nur Fahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen unterscheiden sich in der Höhe des Partikelausstoßes und werden mit verschiedenfarbigen Plaketten kenntlich gemacht. Rot für die Schadstoffgruppe 2, gelb für die Schadstoffgruppe 3 und grün für die Schadstoffgruppe 4. Die Umweltzone in Hannover ist seit dem 22.02.2024 aufgehoben. Dieser Datensatz beschreibt die Umweltzonen in Hannover und Osnabrück in ihrer räumlichen Lage und Ausdehnung, die jeweiligen Einschränkungen für den Kfz-Verkehr sind unterschiedlich terminiert.