In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.
Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten lichtzeichengeregelten Knotenpunkte, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll jeweils den zentralen Knotenpunkt der Ampelkreuzung repräsentieren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Ampelkreuzungen der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Ampelkreuzungen.
Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Ortolan.
Waren Sie schon einmal betroffen von Hochwasser oder sogar Überschwemmung? Mit der offiziellen Pegelstände App des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) können Sie sich nun unterwegs und zu Hause über die aktuellen Pegel niedersächsischer Gewässer informieren. Finden Sie Messstellen an Flüssen in Ihrer Nähe mit der integrierten Umgebungssuche und der innovativen Kartenübersicht, fügen Sie sie zu den Favoriten hinzu und behalten Sie so jederzeit den Überblick. Lassen Sie sich von der App per Push-Benachrichtigung warnen, bevor der Pegel eine Meldestufe erreicht oder eine von Ihnen bestimmt Höhe erreicht. Die Trendberechnung und die Anzeige der aktuellen Meldestufen hilft Ihnen rechtzeitig Maßnahmen zu veranlassen, falls Ihr Hab und Gut durch steigende Gewässer in Gefahr geraten sollte. Die liebevolle Gestaltung und die einfache Handhabung machen diese App zur Nummer 1 Referenz der Pegelstände Apps. Features: - aktuelle Pegelstände niedersächsischer Flüsse - Push-Benachrichtigungen - Trendberechnung (ist der Pegel z.B. gestiegen oder gefallen?) - Favoritenverwaltung - Umgebungssuche - Übersichtskarte mit integrierter Trend- und Meldestufendarstellung - detaillierte Tages-, Wochen-, Monatsübersicht des Pegelverlaufs in einer übersichtlichen Grafik Hinweis: Dargestellt werden die Hochwasserpegel des Landes Niedersachsen, für die die Zuständigkeit beim NLWKN liegt und eine Vielzahl der Pegel der Bundeswasserstraßenverwaltung, die sich in Niedersachsen befinden. Pegeldaten anderer Bundesländer werden nicht angezeigt. Jetzt neu: individuell einstellbare Push-Benachrichtigungen für jeden Pegel!
Aktualität der Daten:
seit 01.06.2012, gegenwärtige Aktualität unklar
Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
Gegenstand der Förderung: Aufbauend auf der Grundförderung nach GL 21 werden zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen (Bewirtschaftungspakete) für eine weitergehende Frühjahrsruhe angeboten.