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Geodatendienst

Grossschutzgebiete in Niedersachsen (Geoserver)

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URL des Zugangs (1)

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/geoserver/GSG/wms?service=WMS&version=1.3.0&request=GetCapabilities

Querverweise (9)

Außengrenze Harz
Außengrenze des niedersächsischen Teils des Nationalparks Harz.
Außengrenze Harz Gesamt
Außengrenze Nationalparks Harz Gesamt.
Alle Links

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

Anbieter

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Julia Gaertner

julia.gaertner@mu.niedersachsen.de
0511 1203480

Vorschau

img

Kartenansicht öffnen

Be­schrei­bung

Grossschutzgebiete in Niedersachsen (Geoserver)

Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

14.11.2025 09:35:17

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Raumbezug von: Grossschutzgebiete in Niedersachsen 5.411°/47.231° 12.601°/55.507°
Koordinaten­system
EPSG 3035: ETRS89 / LAEA Europa
EPSG 3857: WGS 84 / Pseudo-Mercator
EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
EPSG 4326: WGS 84 / geographisch
EPSG 4647: ETRS89 / UTM Zone 32N (zE-N)
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
EPSG 25833: ETRS89 / UTM Zone 33N
CRS 84: CRS 84 / mathematisch

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (1)

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/geoserver/GSG/wms?service=WMS&version=1.3.0&request=GetCapabilities

Querverweise (9)

Geodatensatz
Außengrenze Harz
Außengrenze des niedersächsischen Teils des Nationalparks Harz.
Geodatensatz
Außengrenze Harz Gesamt
Außengrenze Nationalparks Harz Gesamt.
Geodatensatz
Außengrenze Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Geodatensatz
Blattschnitte Detailkarten Nationalpark Wattenmeer
img
Blattschnitte der Detailkarten des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gemäß dem Gesetz vom 11.11.2020. 1. Übersichtskarten - Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. Detailkarten - verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3).
Geodatensatz
Eckpunkt-Koordinaten Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Geodatensatz
Grenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Geodatensatz
Naturbereiche
Der Datensatz gliedert das Gebiets des Nationalparks dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft entsprechend in Naturdynamikzonen, Naturentwicklungszonen und Nutzungszonen. Naturdynamikzonen sind Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. Naturentwicklungszonen sind Flächen, die durch nicht auf Bewirtschaftung oder dauerhafte Steuerung ausgerichtete Biotopinstandsetzungs- und Renaturierungsmaßnahmen und die dadurch bewirkte Steigerung der Naturnähe vorhandener Ökosysteme zu Naturdynamikzonen entwickelt werden. Nutzungszonen sind kulturhistorisch wertvolle Flächen wie Bergwiesen, Bergheiden und Schwermetallrasen sowie die Erholungsbereiche in unmittelbaren Umgebung der Siedlungsbereiche.
Geodatensatz
Siedlungs- und Erholungsbereiche
Siedlungsbereiche sind Gebiete im Nationalpark Harz, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen. Die Erholungsbereiche sind Nationalparkgebiet und grenzen direkt an die Siedlungsbereiche. Ausgewiesen sind die Erholungsbereiche Torfhaus (ca. 29 Hektar), Sonnenberg (ca. 33 Hektar), Oderbrück (ca. 7 Hektar) und Königskrug (ca. 6 Hektar).
Geodatensatz
Zonierung Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert, die in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk ausgewiesen sind: 1. Ruhezone (Zone I) - rot, 2. Zwischenzone (Zone II) - grün, 3. Erholungszone (Zone III) - gelb. In den Karten der Anlagen 2 und 3 sind die einzelnen Gebiete der Zone I durch Nummern mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. (2) Soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, ist für die Abgrenzung der Zonen untereinander das in § 3 Abs. 1 genannte Kartenwerk maßgeblich. (3) Die Gebiete der Ruhezone sind in der Anlage 1 beschrieben. 2Für die Abgrenzung der Ruhezonengebiete gilt Folgendes: 1. Unveränderliche Grenzpunkte sind durch geografische Koordinaten bestimmt. 2. Für den Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk mit einer durchgezogenen Linie als feststehend gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone ist die Karte maßgeblich. 3. Der Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk durch eine unterbrochene Linie als veränderlich gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone wird durch die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben - auf See in Verbindung mit der jeweils gültigen amtlichen Seekarte - beschrieben. Wird eine Grenze der Ruhezone durch die Außenseite einer Plate oder eines Sandes gebildet, so ist die Seekartennull-Linie maßgebend; wird die Grenze der Ruhezone durch einen Priel, eine Balje oder ein Gat gebildet, so ist die Seekartennull-Linie auf der der Ruhezone zugewandten Seite maßgebend. Wird die Grenze durch Tonnen, einen Dünenfuß oder andere vor Ort erkennbare natürliche oder künstliche Merkpunkte gebildet, so ist deren Standort maßgebend. (4) Die seewärtige Grenze der Erholungszone wird durch die mittlere Hochwasserlinie gebildet, soweit die Anlage 3 nicht niedriger liegende Flächen als Erholungszone ausweist. 2In diesem Fall wird die durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnete seewärtige Grenze durch eine mittels Koordinaten gebildete Linie gebildet; die seitliche Grenze ergibt sich dort aus der geraden Linie zwischen Markierungspfählen, die gemäß den Vorgaben der Anlage 3 jeweils an der mittleren Hochwasserlinie und oberhalb dieser Linie stehen. 3Die Abgrenzung niedriger liegender Flächen der Erholungszone im Übrigen ergibt sich aus der Darstellung in der Anlage 3. Der Datensatz liefert die aktuelle Zonierung. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.

Weitere Verweise (2)

Dienst "Grossschutzgebiete in Niedersachsen (Geoserver)" (GetCapabilities)
https://www.umwelt.niedersachsen.de Information

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

Zugriffs­beschränkun­gen

NONE

Kontakt

Anbieter

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Julia Gaertner

Archivstraße 2
30169 Hannover
Deutschland

julia.gaertner@mu.niedersachsen.de
0511 1203480

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf grafische Darstellungen (WMS, WMTS, API Maps etc.)

Art des Dienstes

Darstellungsdienste

Version

OGC:WMS 1.3.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/geoserver/GSG/wms?service=WMS&version=1.3.0&request=GetCapabilities

GetMap

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/geoserver/GSG/ows?SERVICE=WMS&

GetFeatureInfo

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/geoserver/GSG/ows?SERVICE=WMS&

Get­Ca­pa­bi­li­ties Do­ku­ment
Get­Ca­pa­bi­li­ties an­zei­gen
Kartenansicht öffnen

Zusatzinformationen

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
HTML

Schlag­worte

GEMET-Concepts Biologie Biosphärenreservat Bodennutzung Erholung Freizeitbereich Harz INSPIRE Nationalpark Siedlung Umwelt Vegetation
Suchbegriffe Aussengrenze Außengrenze / Umriss Außengrenze Biosphärenreservat Elbtalaue Bevölkerung und Gesellschaft Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Biogeografische Regionen Biosphärenreserva Biotoptyp biotoptypenbewertung biotoptypengruppen Blattschnitte der Detailkarten br_aussengrenze_elbtalaue br_ffh_gebiet br_potentielle_natuerliche_vegetation Fachbehörde für Naturschutz features Freitzeitbereich Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG) Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) Gesetz über den Nationalpark „Harz (Niedersachsen)“ (NPGHarzNI) Grenzen Großschutzgebiet hz_naturbereiche_ni hz_siedlungsbereiche Koordinaten Lebensräume und Biotope Nationalpark Wattenmeer Naturdynamikzone Naturentwicklungszone Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Niedersächsischer Nationalpark Wattenmeer NLWKN Nutzungszone Open Data Planungsunterlagen, Kataster Regional Schutzgebiet Staatliche Vogelschutzwarte Verteilung der Arten wm_blattschnitte_detailkarten wm_grenzen wm_umriss Zoneneinteilung

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

32d4e3eb-027a-4dce-92c6-47ef13a131d0

Aktualität der Metadaten

17.11.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
julia.gaertner@mu.niedersachsen.de
Metadatenquelle
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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