Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden notwendig, da nach Prognoseberechnung noch Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen für 2015 zu erwarten waren. Die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wurde bis 2015 angestrebt. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnung dient der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung). Gilt nur für Göttingen, Hannover und Osnabrück, hier wurden wg. Grenzwertüberschreitungen zusätzliche Maßnahmen im Modell berücksichtigt.
Beschreibung
Berechnete Feinstaubbelastung in Niedersachsen - Prognose 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (2)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) |
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Kontakt
Ansprechpartner
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Goslarsche Straße 3
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurde diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Unterstützung der Kommunen beim Antrag auf Fristverlängerung und bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 | ||
INSPIRE Data Specification on Environmental Monitoring Facilities - Technical Guidelines | 10.12.2013 | ||
INSPIRE Data Specification on Human Health and Safety - Technical Guidelines | 10.12.2013 |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Gesundheit und Sicherheit Umweltüberwachung |
ISO-Themenkategorien | Bauwerke Gesundheitswesen |
Suchbegriffe | Bundesimmissionsschutzgesetz Fristverlängerung Gesundheit Gesundheit und Sicherheit Grenzwert Luftreinhalteplan Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) opendata Stickstoffdioxid Umwelt |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
80F9A3C7-A0D2-4C14-A281-DFA393F512D0 |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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