Willkommen im NUMIS-Portal, dem Umweltportal des Landes Niedersachsen! Wir bieten Ihnen einen zentralen Zugriff auf umweltrelevante Internetseiten und Datenkataloge von öffentlichen Institutionen und Organisationen aus Niedersachsen. Sie können darüber hinaus aktuelle Nachrichten, Umweltmesswerte und Umweltkarten über das NUMIS-Portal recherchieren.

Mit dem NUMIS-Portal stellt sich das Land Niedersachsen den Herausforderungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Das NUIG ist die niedersächsische Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen ("Umweltinformationsrichtlinie"). Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie weiter unten.

Das NUMIS-Portal wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) betrieben. Wir sind darum bemüht, das System kontinuierlich zu erweitern und zu optimieren. Bei Fragen und Verbesserungsvorschlägen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

InGrid – Die Software hinter NUMIS

Die NUMIS-Softwarekomponenten werden im Rahmen des Projekts “InGrid - Pflege und Weiterentwicklung der InGrid-Softwarekomponenten zum Betrieb von Internetportalen und Metadatenkatalogen” (VKoopUIS-Projekt Nr. 50) unter dem Dach “Verwaltungskooperation Umweltinformationssysteme” (VKoopUIS) weiter entwickelt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Projekt-Webseite.

Gesetzliche Rahmenbedingungen I: Die EU-Umweltinformationsrichtlinie

Die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, kurz "Umweltinformationsrichtlinie", dokumentiert, dass die europäische Politik die Behörden in der Pflicht sieht, ihre Arbeit transparent zu machen und aktiv die in den Behörden vorliegenden Umweltinformationen zu verbreiten. Neben erhöhter Transparenz im Zusammenhang von behördlichen Umweltinformationen und Umweltdaten, werden Teilhabe und Schaffung von Umweltbewusstsein bei den Bürgern und Bürgerinnen Europas als Ziele adressiert.

Artikel 7 (2) der Richtlinie legt die Informationen fest, die zugänglich zu machen bzw. aktiv zu verbreiten sind: (a) den Wortlaut völkerrechtlicher Verträge, Übereinkünfte und Vereinbarungen sowie gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler oder lokaler Rechtsvorschriften über die Umwelt ...; (b) Politiken, Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt; (c) Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der unter Buchstaben a) und b) genannten Punkte, ...; (d) Umweltzustandsberichte ...; (e) Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken; (f) Genehmigungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umwelt-vereinbarungen ...; (g) Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikobewertungen ..."

Hinsichtlich der aktiven Verbreitung von Umweltinformationen durch die zuständigen Behörden wird in Artikel 7 (1) ausdrücklich auf die Bedeutung elektronischer Kommunikationswege hingewiesen:

Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Behörden die für ihre Aufgaben relevanten und bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen aufbereiten, damit eine aktive und systematische Verbreitung in der Öffentlichkeit erfolgen kann, insbesondere unter Verwendung von Computer-Telekommunikation und/oder elektronischen Technologien, ...

Die Umweltinformationsrichtlinie wurde mit dem NUIG (Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz, 2006) in niedersächsisches Recht umgesetzt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen II: Die EU-INSPIRE-Richtlinie

Mit der INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information in the European Community, Europäische Union, 2007) verfolgt die Europäische Gemeinschaft das Ziel, eine technisch interoperable sowie semantisch harmonisierte europäische Geodaten-Basis mit integrierten raumbezogenen Informationsdiensten zu schaffen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, stufenweise Metadaten, Geobasisdaten sowie Geofachdaten bereitzustellen und gilt für existierende und in digitaler Form vorliegende Geodaten. Die INSPIRE-Richtlinie wurde mit dem NGDIG (Niedersächsisches Geodateninfrastrukturgesetz, 2010) in niedersächsisches Recht umgesetzt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen III: Die EU-PSI-Richtlinie (Reuse of Public Sector Information)

Während die Umweltinformationsrichtlinie vor allem den Informationsfluss zwischen Verwaltung und Bürgern adressiert, zielt die Richtlinie 2003/98/EG über die "Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors" (Europäische Union, 2003) auf die Aktivierung des Wertschöpfungspotentials von Verwaltungsdaten. Wenngleich die Wirtschaft in diesem Fall die Hauptzielgruppe der Richtlinie darstellt, sind die Aufgaben, die aus der Umsetzung im Geodatenbereich erwachsen, in vielen Teilen mit denen der UIG-Umsetzung in Deckung zu bringen.