Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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030000000000 | 2.541°/51.111° | 12.134°/56.081° |
Koordinatensystem |
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/4647
|
---|
Verweise und Downloads
Downloads (1)
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Querverweise (1)
Geodatensatz
Bergwerkseigentum
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Bedingungen unbekannt |
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Zugriffsbeschränkungen |
copyright |
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Anwendungseinschränkungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen -AGB- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und die Anlage Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG Bedingungen unbekannt |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Art des Dienstes |
Download-Dienste |
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Version |
OGC:WFS 2.0 |
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Fachliche Grundlage |
In die Karten gehen folgende Daten aus den vom LBEG erteilten Genehmigungen ein: - Angabe des Bodenschatzes - Benennung des Bergwerksfeldes - Angabe der Feldgröße (in km²) - räumliche Abgrenzung des Feldes - Verweis auf die Berechtsamsakte - Angabe des aktuellen Rechtsinhabers - Laufzeit der Berechtigung |
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Operation
Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation |
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GetCapabilities | ||
DescribeFeatureType | ||
GetFeature |
GetCapabilities Dokument |
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Zusatzinformationen
Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste | 20.10.2011 | Die GetCapabilities dieses Dienstes sind INSPIRE-konform. |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
a643523b-786f-4b0b-8615-36c268246ef4 |
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Aktualität der Metadaten |
05.09.2022 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
LBEG-Katalog (Datenkatalog des Nds. Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie)
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Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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