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Fluglärm Ln

Geodatensatz
Geändert am: 08.02.2021
Inhalt
  • Allgemeines Verweise Raum/Zeit Fachbezug Datenqualität Verfügbarkeit Zusätzliche Info

Allgemeines

Beschreibung

Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Ln (night) 2017 nach EU- Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) für den Großflughafen Hannover/Langenhagen.

Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der VBUF (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen.

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Adressen

Ansprechpartner

Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)

Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Deutschland

E-Mail poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de
Telefon 05121 / 163 - 0
URL http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=11487&article_id=52161&_psmand=37

Verweise

Dienste

Downloaddienst NUMIS
Kartendienst Luft & Lärm Karte

Weitere Verweise

Dienst "Kartendienst Luft & Lärm" (GetCapabilities)
Fluglaerm_Ln.zip

(Datendownload)

Dateiformat: Shapefile (Zip-Archiv)
Dateigröße: 209 KB

Verschlagwortung

Suchbegriffe

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fluglärm

Fluglärm-Nacht

Gesundheit

Ln

Lärm

opendata

Schallimmission

Umwelt und Klima

INSPIRE-Themen

Gesundheit und Sicherheit

ISO-Themenkategorien

Gesundheitswesen

Raum/Zeit

Raumbezug

Administrative Einheit (Gemeindenummer)

Niedersachsen (03000000)

Geothesaurus-Raumbezug

Geothesaurus-Raumbezug Länge 1 Breite 1 Länge 2 Breite 2
Niedersachsen (03000000) 6.654667° 51.29537° 11.598079° 53.89386°

Raumbezug

EPSG 23032: ED50 / UTM Zone 32N

Zeitbezug

Erstellung

30.06.2012

Letzte Änderung

23.03.2015

Fachbezug

Fachliche Grundlage

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Frühere Regelungen dienten zur Begrenzung der Schallemissionen von Fahr- und Flugzeugen sowie Maschinen und Geräten. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen: strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, Aktionspläne aufzustellen wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Datensatz/Datenserie  

Datensatz

Herstellungsprozess

Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der VBUF (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen.

Identifikator der Datenquelle

https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/beda7b56-d970-4f96-8994-d1e9ec1eac9a

Datenqualität

Datendefizit

0 %

Verfügbarkeit

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

Anwendungseinschränkungen

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Zusatzinformationen

Sprache des Metadatensatzes

Deutsch

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Herstellungszweck

Den Kommunen soll eine Planungsgrundlage für den Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt werden. Zudem liefert die Lärmkarte einen Anhaltspunkt über die Anzahl von Lärm betroffener Einwohner.

Weitere Rechtliche Grundlagen

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV)

Konformität

Spezifikation der Konformität Grad der Konformität Spezifikationsdatum geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten nicht konform 15.12.2009

Objekt-ID

D5688C4A-69EA-4B7A-AD68-9E67D6AC634C

XML Darstellung

Metadaten als XML herunterladen

Ansprechpartner (Metadatum)

E-Mail

heike.ruehling@gaa-hi.niedersachsen.de


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