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Ballungsraum

Geodatensatz
Geändert am: 08.02.2021
Inhalt
  • Allgemeines Verweise Raum/Zeit Fachbezug Datenqualität Verfügbarkeit Zusätzliche Info

Allgemeines

Beschreibung

Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der EU-Lärmkartierung Stufe 3 2017 die Kriterien eines Ballungsraums lt. § 47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer.

Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.

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Adressen

Ansprechpartner

Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)

Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Deutschland

E-Mail poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de
Telefon 05121 / 163 - 0
URL http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=11487&article_id=52161&_psmand=37

Verweise

Dienste

Downloaddienst NUMIS
Kartendienst Luft & Lärm Karte

Weitere Verweise

Ballungsraum.zip

(Datendownload)

Dateiformat: Shapefile (Zip-Archiv)
Dateigröße: 234 KB

Dienst "Kartendienst Luft & Lärm" (GetCapabilities)

Verschlagwortung

Suchbegriffe

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Gesundheit

Lärm

opendata

Umwelt und Klima

INSPIRE-Themen

Gesundheit und Sicherheit

ISO-Themenkategorien

Gesundheitswesen

Raum/Zeit

Raumbezug

Administrative Einheit (Gemeindenummer)

Niedersachsen (03000000)

Geothesaurus-Raumbezug

Geothesaurus-Raumbezug Länge 1 Breite 1 Länge 2 Breite 2
Niedersachsen (03000000) 6.654667° 51.29537° 11.598079° 53.89386°

Raumbezug

EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Zeitbezug

Erstellung

30.06.2012

Letzte Änderung

23.03.2015

Fachbezug

Fachliche Grundlage

Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Frühere Regelungen dienten zur Begrenzung der Schallemissionen von Fahr- und Flugzeugen sowie Maschinen und Geräten. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen: strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, Aktionspläne aufzustellen wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Datensatz/Datenserie  

Datensatz

Herstellungsprozess

Die Berechnung des Pegels Ln erfolgt nach der VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m.

Identifikator der Datenquelle

https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/1b0f7802-4d01-4c68-a613-2909ca32bfd2

Datenqualität

Datendefizit

0 %

Verfügbarkeit

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0

Anwendungseinschränkungen

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Zusatzinformationen

Sprache des Metadatensatzes

Deutsch

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Herstellungszweck

Den Kommunen soll eine Planungsgrundlage für den Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt werden. Zudem liefert die Lärmkarte einen Anhaltspunkt über die Anzahl von Lärm betroffener Einwohner.

Weitere Rechtliche Grundlagen

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV)

Konformität

Spezifikation der Konformität Grad der Konformität Spezifikationsdatum geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten nicht konform 15.12.2009

Objekt-ID

2F9B2EFE-C72F-4852-BF54-90DFD4ABEED9

XML Darstellung

Metadaten als XML herunterladen

Ansprechpartner (Metadatum)

E-Mail

heike.ruehling@gaa-hi.niedersachsen.de


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