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Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Querverweise Weitere Verweise
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner
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    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Querverweise (1)

WMS
Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
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Nutzungs­bedingun­gen

Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG)
Ansprechpartner

altlasten@lbeg.niedersachsen.de
+49 511 643-3568
+49 511 643-533568
http://www.lbeg.niedersachsen.de/

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Be­schrei­bung

ALTR

Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

31.12.1998

Publikation

31.12.1998

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
030000000000 6.547°/51.225° 11.742°/53.934°
Koordinaten­system
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/4647

Verweise und Downloads

Querverweise (1)

WMS
Geodatendienst
Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)
Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.
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Weitere Verweise (3)

IDU.cardo3.Applications.cardoMap Information Diese Daten sind im öffentlichen Portal cardo.Map publiziert. Diese Url führt direkt zu der Anwendung.
IDU.cardo3.Services.OGC.WMS Information Mit dieser Url können die Daten als Kartenbild über einen Web-Map-Service abgerufen werden.
Zugang zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG Information Informationen zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0

Für die Nutzung der Daten ist die Creative Commons (CC BY 4.0) – Namensnennung 4.0 International anzuwenden. Die Lizenz ist über http://creativecommons.org/licenses/by/4.0 abrufbar. Der Quellenvermerk lautet "© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0"

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs­einschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen.

Für die Nutzung der Daten ist die Creative Commons (CC BY 4.0) – Namensnennung 4.0 International anzuwenden. Die Lizenz ist über http://creativecommons.org/licenses/by/4.0 abrufbar. Der Quellenvermerk lautet "© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0"

Kontakt

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG)
Ansprechpartner

Stilleweg 2
30655 Hannover
Deutschland

altlasten@lbeg.niedersachsen.de
+49 511 643-3568
+49 511 643-533568
http://www.lbeg.niedersachsen.de/

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.land.lbeg/d1cc342d-4e9c-44e2-84c3-565b604b3780

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

An Datengrundlagen sind eingegangen: Ergebnisse einer im Zeitraum von 1989 bis 1997 durchgeführten systematischen Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten, bzw. im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen. Der Datenbestand muss hinsichtlich möglicher Rüstungsaltlasten als nicht vollständig betrachtet werden. Die Darstellung von Rüstungsaltlasten auf dem Kartenserver ist laut Verfügung aus dem Niedersächsischen Umweltministerium vom 16. Mai 2006, mit Verweis auf Art. 7 der RL2003/4/EG zur Verbreitung von grundlegenden Informationen über die Umwelt, genehmigt.

Zusatzinformationen

Veröffent­lichung

Internet

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Kon­formi­tät
Spezifi­kation der Kon­formi­tät Spezifi­kations­datum Grad der Kon­formi­tät Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten 08.12.2010 Diese Daten liegen noch nicht im INSPIRE Datenmodell vor.
Medien
Medium Datenvolumen Speicherort
cdRom
Bestell­informationen

Kosten: Kostenfreier Download über den NIBIS-Kartenserver oder Kosten über den Datenvertrieb des LBEG entsprechend der Gebührenordnung

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
INSPIRE - Räumlicher An­wen­dungs­bereich Regional
ISO-Themen­kategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe inspireidentifiziert NIBIS-Metadaten opendata sgd_Geogefahren

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

d1cc342d-4e9c-44e2-84c3-565b604b3780

Aktualität der Metadaten

10.12.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
metadaten@lbeg.niedersachsen.de
Metadatenquelle
GDI-NI-Katalog (Geodateninfrastruktur Niedersachsen)
Geodatenportal Niedersachsen
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

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