Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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030000000000 | 7.38°/52.331° | 10.201°/54.267° |
Koordinatensystem |
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/4647
|
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Geodatensatz
Anlagenregister nach 44. BImSchV
Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf
Weitere Verweise (1)
IDU.cardo3.Services.OGC.WMS
Information
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Bedingungen unbekannt |
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Zugriffsbeschränkungen |
copyright |
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Anwendungseinschränkungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen -AGB- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und die Anlage Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG Bedingungen unbekannt |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Art des Dienstes |
Darstellungsdienste |
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Version |
OGC:WMS 1.3.0 |
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Fachliche Grundlage |
Die 44. BImSchV verlangt die Führung eines Anlagenregisters für Feuerungsanlagen, deren Betrieb vom Betreiber beim LBEG anzuzeigen ist. Gemäß Vorgabe der Verordnung sind die entsprechenden Informationen u.a. über das Internet zugänglich zu machen. Gemäß Erlass des NMU ist ein vorgegebenes Excel-Arbeitsblatt für die Internetveröffentlichung zu verwenden. |
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Operation
Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation |
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GetCapabilities | ||
GetMap | ||
GetFeatureInfo |
GetCapabilities Dokument | Kartenansicht öffnen |
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Zusatzinformationen
Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste | 20.10.2011 | Die GetCapabilities dieses Dienstes sind INSPIRE-konform. |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
aa137e4a-b6f8-4329-87c9-6c55f42f9843 |
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Aktualität der Metadaten |
05.09.2022 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
LBEG-Katalog (Datenkatalog des Nds. Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie)
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Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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