Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen.
Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen.
Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet.
Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach.
Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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030000000000 | 8.87°/52.627° | 10.201°/54.273° |
Koordinatensystem |
4647
|
---|
Verweise und Downloads
Querverweise (1)
WMS
Geodatendienst
Anlagenregister nach 44. BImSchV (WMS Dienst)
Gemäß § 6 der vierundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) hat der Betreiber einer Feuerungsanlage nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Verordnung vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Abweichend davon hat der Betreiber einer bestehenden Feuerungsanlage den Betrieb der Feuerungsanlage schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde bis zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorzulegen. Nach § 36 Absatz 1 der 44. BImSchV führt die zuständige Behörde ein Register mit Informationen über jede gemäß § 6 zu registrierende Feuerungsanlage (Anlagenregister). Nach § 36 Absatz 4 macht die zuständige Behörde die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich zugänglich, unter anderem auch über das Internet. Dieser Veröffentlichungspflicht kommt das LBEG durch Bereitstellung der geforderten Informationen auf dem NIBIS® Kartenserver nach. Anlagenregister: https://nibis.lbeg.de/project/cm3/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/BetriebsueberwachungAnlagen/Anlagenregister_44_BV.pdf
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Weitere Verweise (2)
IDU.cardo3.Applications.cardoMap
Information
Diese Daten sind im öffentlichen Portal cardo.Map publiziert. Diese Url führt direkt zu der Anwendung.
IDU.cardo3.Services.OGC.WMS
Information
Mit dieser Url können die Daten als Kartenbild über einen Web-Map-Service abgerufen werden.
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten keine Bedingungen |
---|
Zugriffsbeschränkungen |
copyright |
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Anwendungseinschränkungen |
Allgemeine Geschäftsbedingungen -AGB- des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und die Anlage Vergütungsverzeichnis für Leistungen des LBEG Es gelten keine Bedingungen |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
25000 |
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Fachliche Grundlage |
Die 44. BImSchV verlangt die Führung eines Anlagenregisters für Feuerungsanlagen, deren Betrieb vom Betreiber beim LBEG anzuzeigen ist. Gemäß Vorgabe der Verordnung sind die entsprechenden Informationen u.a. über das Internet zugänglich zu machen. Gemäß Erlass des NMU ist ein vorgegebenes Excel-Arbeitsblatt für die Internetveröffentlichung zu verwenden. |
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Zusatzinformationen
Veröffentlichung |
Internet |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 | siehe dazu die angegebene Durchführungsbestimmung |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
442f73dd-cd9d-411e-a3ff-dd130fc2e7da |
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Aktualität der Metadaten |
05.09.2022 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
GDI-NI-Katalog (Geodateninfrastruktur Niedersachsen)
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Geodatenportal Niedersachsen
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Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
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