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Erlaubnisse (WMS Dienst)

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URL des Zugangs (1)

https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=91&Service=WMS&Request=GetCapabilities&

Querverweise (1)

Erlaubnisse
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Nutzungs­bedingun­gen

Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG)
Ansprechpartner

Genehmigungen@lbeg.niedersachsen.de
+49 5323 9612-209
+49 511 643-534209
http://www.lbeg.niedersachsen.de/

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Be­schrei­bung

BAE

Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Aktualität des Datensatzes

Publikation

01.01.2008

Letzte Änderung

05.12.2024

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
030000000000 2.541°/51.111° 12.134°/56.081°
Koordinaten­system
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/4647

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (1)

https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=91&Service=WMS&Request=GetCapabilities&

Querverweise (1)

Geodatensatz
Erlaubnisse
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will (Aufsuchung = Suche nach oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen), benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die Erlaubnis gewährt das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes (Erlaubnisfeld) Bodenschätze aufzusuchen. Das Erlaubnisfeld ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarten „Erlaubnisse“ zeigt die aktuell vom LBEG vergebenen Erlaubnisgebiete sowohl offshore in der Nordsee als auch onshore auf dem Festlandsockel.

Weitere Verweise (2)

IDU.cardo3.Services.OGC.WMS Information Mit dieser Url können die Daten als Kartenbild über einen Web-Map-Service abgerufen werden.
Zugang zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG Information Informationen zu Karten, Daten und Publikationen des LBEG

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0

Für die Nutzung der Daten ist die Creative Commons (CC BY 4.0) – Namensnennung 4.0 International anzuwenden. Die Lizenz ist über http://creativecommons.org/licenses/by/4.0 abrufbar. Der Quellenvermerk lautet "© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0"

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs­einschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen.

Für die Nutzung der Daten ist die Creative Commons (CC BY 4.0) – Namensnennung 4.0 International anzuwenden. Die Lizenz ist über http://creativecommons.org/licenses/by/4.0 abrufbar. Der Quellenvermerk lautet "© GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0"

Kontakt

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG)
Ansprechpartner

Stilleweg 2
30655 Hannover
Deutschland

Genehmigungen@lbeg.niedersachsen.de
+49 5323 9612-209
+49 511 643-534209
http://www.lbeg.niedersachsen.de/

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Art des Dienstes

Darstellungsdienste

Version

OGC:WMS 1.3.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities

https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=91&Service=WMS&Request=GetCapabilities&

GetMap

https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=91&Service=WMS&

GetFeatureInfo

https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=91&Service=WMS&

Get­Ca­pa­bi­li­ties Do­ku­ment
Get­Ca­pa­bi­li­ties an­zei­gen
Kartenansicht öffnen

Zusatzinformationen

Kon­formi­tät
Spezifi­kation der Kon­formi­tät Spezifi­kations­datum Grad der Kon­formi­tät Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste 20.10.2009 Die GetCapabilities dieses Dienstes sind INSPIRE-konform.
Bestell­informationen

Kosten: Kostenfreier Download über den NIBIS-Kartenserver oder Kosten über den Datenvertrieb des LBEG entsprechend der Gebührenordnung

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
Suchbegriffe infoMapAccessService inspireidentifiziert NIBIS-Metadaten OGC::WMS opendata

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

08724311-6b5a-4ead-b8ec-369d7404033f

Aktualität der Metadaten

10.12.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
metadaten@lbeg.niedersachsen.de
Metadatenquelle
GDI-NI-Katalog (Geodateninfrastruktur Niedersachsen)
Geodatenportal Niedersachsen
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

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