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Querverweise (17)

Außengrenze Elbtalaue
Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
Außengrenze Harz
Außengrenze des niedersächsischen Teils des Nationalparks Harz.
Alle Links

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Referat 14 - Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment

umweltkarten@mu.niedersachsen.de
0511/120-0
https://www.umwelt.niedersachsen.de

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Be­schrei­bung

GSG_wms

Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

15.02.2012

Letzte Änderung

10.09.2021

Status

in Erstellung

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Niedersachsen (03000000) 6.655°/51.295° 11.598°/53.894°
Regionalschlüssel
030000000000
Koordinaten­system
EPSG 4326: WGS 84 / geographisch
EPSG 31466: DHDN / Gauss-Krüger Zone 2
EPSG 31467: DHDN / Gauss-Krüger Zone 3
EPSG 31468: DHDN / Gauss-Krüger Zone 4
EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

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Querverweise (17)

Geodatensatz
Außengrenze Elbtalaue
Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist Teil des von der UNESCO 1997 anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Es wurde durch das Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue am 23.11.2002 mit einer Gesamtfläche von 56.760 ha eingerichtet. Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ erstreckt sich 100 Kilometer südöstlich von Hamburg auf einer Länge von ca. 80 km am nordöstlichen Rand des Landes Niedersachsen (vgl. Abb. 4-1) entlang der Elbe zwischen Schnackenburg im Osten und Hohnstorf (Elbe) im Westen (Stromkilometer 472,5 bei Schnackenburg bis 569 bei Lauenburg). Das Biosphärenreservat umfasst Teile der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
Geodatensatz
Außengrenze Harz
Außengrenze des niedersächsischen Teils des Nationalparks Harz.
Geodatensatz
Außengrenze Harz Gesamt
Außengrenze Nationalparks Harz Gesamt.
Geodatensatz
Außengrenze Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Geodatensatz
Biotoptypenbewertung
img
GIS-Datensatz mit einer naturschutzfachlichen Bewertung der Biotoptypen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Geodatensatz
Biotoptypengruppen
img
GIS-Datensatz mit den im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue kartierten Biotoptypengruppen.
Geodatensatz
Eckpunkt-Koordinaten Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Geodatensatz
EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe"
Das EU-Vogelschutzgebiet "Niedersächsische Mittelelbe“ ist 34.028 ha groß und deckt knapp zwei Drittel der Fläche des Biosphärenreservates ab (vgl. Textkarte 5). Bezogen auf die Abgrenzungen des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“ liegen davon 71% im Gebiet des Landkreises Lüneburg und 29% im Landkreis Lüchow-Dannenberg. 29 Brutvogelarten und 41 Zugvogelarten bestimmen den Wert des Gebietes (NElbtBRG, Anlage 3).
Geodatensatz
FFH-Lebensraumtypen
GIS-Datensatz mit den zwischen 2001 und 2009 erstinventarisierten Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue. Das FFH-Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ (Melde-Nr. DE 2528-331) umfasst 22.654 Hektar. Es liegt, abgesehen vom Elbelauf zwischen Lauenburg und Geesthacht und der rechten Stromhälfte im Abschnitt zwischen Boizenburg und Lauenburg, im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ und nimmt etwa die Hälfte der Biosphärenreservatsfläche ein (MU 2006b) (vgl. Textkarte 5). Das in der Anlage 4 zum Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ (NElbtBRG) noch als FFH-Vorschlagsgebiet "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg" dargestellte Gebiet ist gemäß Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2004 (ABl. L 382/1 vom 28. Dezember 2004) in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region aufgenommen worden. Es hat damit nicht mehr den Status eines Vorschlagsgebietes, sondern eines bestehenden FFH-Gebietes ("Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Lauenburg", Melde-Nr. DE 2629-302) erhalten. Im Oktober 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Liste von FFH-Gebietsvorschlägen zur Nachmeldung an die Europäische Kommission beschlossen, die auch vier Bereiche enthielt, die das bestehende FFH-Gebiet ergänzen: - Elbe zwischen Boizenburg und Geesthacht - Rögnitz und Grabensystem - Gewässer und Sümpfe am Gartower Forst - Buchhorst südlich Gartow. Das bestehende FFH-Gebiet und die vier Nachmeldebereiche wurden unter der neuen Bezeichnung "Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht" zusammengefasst und der EU-Kommission mit dieser Bezeichnung insgesamt als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 13. November 2007 hat nun der Biosphärenreservatsplan „Niedersächsische Elbtalaue“ vom 17.03.2009 41 auch das Gebiet „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ den Status eines bestehenden FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet dient dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen und Arten, von denen einige besonderen („prioritären“) Schutz genießen (NElbtBRG, Anlage 5). Prioritäre Lebensraumtypen befinden sich z. B. auf Trockenstandorten (trockene, kalkreiche Sandrasen und artenreiche Borstgrasrasen auf Silikatböden), auf Moorstandorten (Lebende Hochmoore, Moorwälder) und in der Bach- und Weichholzaue (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior - Alno-Padion, Salicion albae). Als prioritäre Art nach FFH-Richtlinie kommt der Eremit (Osmoderma eremita) im Biosphärenreservat vor, dazu zahlreiche weitere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kap. 5.1.1) Das FFH-Gebiet 247 „Gewässersystem der Jeetzel mit Quellwäldern“ reicht mit der nördlichen Spitze in das Biosphärenreservat hinein.
Geodatensatz
Grenzen Nationalpark Nds. Wattenmeer
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(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Geodatensatz
Naturbereiche
Der Datensatz gliedert das Gebiets des Nationalparks dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft entsprechend in Naturdynamikzonen, Naturentwicklungszonen und Nutzungszonen. Naturdynamikzonen sind Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. Naturentwicklungszonen sind Flächen, die durch nicht auf Bewirtschaftung oder dauerhafte Steuerung ausgerichtete Biotopinstandsetzungs- und Renaturierungsmaßnahmen und die dadurch bewirkte Steigerung der Naturnähe vorhandener Ökosysteme zu Naturdynamikzonen entwickelt werden. Nutzungszonen sind kulturhistorisch wertvolle Flächen wie Bergwiesen, Bergheiden und Schwermetallrasen sowie die Erholungsbereiche in unmittelbaren Umgebung der Siedlungsbereiche.
Geodatensatz
Pflanzenartenschutz
img
GIS-Datensatz mit bedeutsamen Gebieten für den Pflanzenartenschutz im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Geodatensatz
Potentielle natürliche Vegetation
img
GIS-Datensatz mit der Potenziellen natürlichen Vegetation (PnV) im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Geodatensatz
Siedlungs- und Erholungsbereiche
Siedlungsbereiche sind Gebiete im Nationalpark Harz, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen. Die Erholungsbereiche sind Nationalparkgebiet und grenzen direkt an die Siedlungsbereiche. Ausgewiesen sind die Erholungsbereiche Torfhaus (ca. 29 Hektar), Sonnenberg (ca. 33 Hektar), Oderbrück (ca. 7 Hektar) und Königskrug (ca. 6 Hektar).
Geodatensatz
Tierartenschutz
img
GIS-Datensatz mit bedeutsamen Gebieten für den Tierartenschutz (ohne Vögel) im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
Geodatensatz
Zonierung Elbtalaue
img
GIS-Datensatz mit der Abgrenzung der Gebietsteile A, B und C im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue
Geodatensatz
Zonierung Nationalpark Nds. Wattenmeer
img
(1) Der Nationalpark ist in drei Zonen gegliedert, die in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk ausgewiesen sind: 1. Ruhezone (Zone I) - rot, 2. Zwischenzone (Zone II) - grün, 3. Erholungszone (Zone III) - gelb. In den Karten der Anlagen 2 und 3 sind die einzelnen Gebiete der Zone I durch Nummern mit arabischen Ziffern gekennzeichnet. (2) Soweit in den Absätzen 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, ist für die Abgrenzung der Zonen untereinander das in § 3 Abs. 1 genannte Kartenwerk maßgeblich. (3) Die Gebiete der Ruhezone sind in der Anlage 1 beschrieben. 2Für die Abgrenzung der Ruhezonengebiete gilt Folgendes: 1. Unveränderliche Grenzpunkte sind durch geografische Koordinaten bestimmt. 2. Für den Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk mit einer durchgezogenen Linie als feststehend gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone ist die Karte maßgeblich. 3. Der Verlauf der in dem in § 3 Abs. 1 genannten Kartenwerk durch eine unterbrochene Linie als veränderlich gekennzeichneten Grenzen der Ruhezone wird durch die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben - auf See in Verbindung mit der jeweils gültigen amtlichen Seekarte - beschrieben. Wird eine Grenze der Ruhezone durch die Außenseite einer Plate oder eines Sandes gebildet, so ist die Seekartennull-Linie maßgebend; wird die Grenze der Ruhezone durch einen Priel, eine Balje oder ein Gat gebildet, so ist die Seekartennull-Linie auf der der Ruhezone zugewandten Seite maßgebend. Wird die Grenze durch Tonnen, einen Dünenfuß oder andere vor Ort erkennbare natürliche oder künstliche Merkpunkte gebildet, so ist deren Standort maßgebend. (4) Die seewärtige Grenze der Erholungszone wird durch die mittlere Hochwasserlinie gebildet, soweit die Anlage 3 nicht niedriger liegende Flächen als Erholungszone ausweist. 2In diesem Fall wird die durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnete seewärtige Grenze durch eine mittels Koordinaten gebildete Linie gebildet; die seitliche Grenze ergibt sich dort aus der geraden Linie zwischen Markierungspfählen, die gemäß den Vorgaben der Anlage 3 jeweils an der mittleren Hochwasserlinie und oberhalb dieser Linie stehen. 3Die Abgrenzung niedriger liegender Flächen der Erholungszone im Übrigen ergibt sich aus der Darstellung in der Anlage 3. Der Datensatz liefert die aktuelle Zonierung. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.

Weitere Verweise (3)

Dienst "Kartendienst Großschutzgebiete" (GetCapabilities)
NUMIS-Portal Kartenbetrachter Information
umweltkarten-niedersachsen Kartenbetrachter Information

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs­einschränkun­gen

Keine

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Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Referat 14 - Umweltinformation, Digitalisierung, eGovernment

Archivstr. 2
D-30169 Hannover
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umweltkarten@mu.niedersachsen.de
0511/120-0
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Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf grafische Darstellungen (WMS, WMTS, API Maps etc.)

Art des Dienstes

Darstellungsdienste

Version

OGC:WMS 1.3.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities

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GetMap

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/arcgis/services/GSG_wms/MapServer/WMSServer?VERSION=1.3.0.&SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities

GetFeatureInfo

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/arcgis/services/GSG_wms/MapServer/WMSServer?VERSION=1.3.0.&SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities

Get­Ca­pa­bi­li­ties Do­ku­ment
Get­Ca­pa­bi­li­ties an­zei­gen
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Zusatzinformationen

Eignung / Nutzung

Die Daten liegen in unterschiedlichen Maßstäben vor und dienen der Visualisierung.

Herstellungszweck

Erstellung eines landesweiten, harmonisierten Datenbestands. Visualisierung der Fachdaten.

Weitere rechtliche Grundlagen

Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG)

Kon­formi­tät
Spezifi­kation der Kon­formi­tät Spezifi­kations­datum Grad der Kon­formi­tät Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste 20.10.2009
Technical Guidance for the implementation of INSPIRE View Services 04.04.2013
Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
Shapefiles
Medien
Medium Datenvolumen Speicherort
Online Link

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Schutzgebiete
Suchbegriffe Biosphärenreservat Biosphärenreservat Elbtalaue elbe elbtalaue inspireidentifiziert Nationalpark Nationalpark Wattenmeer Nationalpark Wattenmeer, Biosphärenreservat Elbtalaue Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG) nordsee Schutzgebiet Wattenmeer

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

AA3811D2-6EDF-4917-97D6-2D425CD30C7B

Aktualität der Metadaten

22.02.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
umweltkarten@mu.niedersachsen.de
Metadatenquelle
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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