Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Weitere Verweise (3)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Creative Commons Namensnennung 4.0 InternationalQuellenvermerk: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstr. 2
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Fachliche Grundlage |
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) Antragsverfahren 2024 Im Antragsverfahren Sammelantrag Agrarförderung 2024 werden Erst-, Folge und Neuanträge für AUKM zur Verbesserung der Biodiversität des MU angeboten: AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen, BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen) NG Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG A Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland; NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland) Kulisse Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel Die AUKM gewähren Zuwendungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Mit einer Teilnahme werden wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert. Viele in ihrem Bestand als gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind auf die Agrarlandschaft als Lebensraum angewiesen. Die AUKM leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzpolitik des Landes Niedersachsen beim Aufbau des europäischen ökologischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Die AUKM sind auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) Bestandteil des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland. Förderkulissen stellen Gebiete da, in denen für landwirtschaftlich genutzte Flächen Anträge auf AUKM gestellt werden können. Es werden über die Umweltkarten nur Förderkulissen von AUKM dargestellt, für die im jeweiligen Jahr Anträge zulässig sind. Daneben werden auf dieser Seite Förderkulissen für Naturschutzmaßnahmen dargestellt, die in einem engen fachlichen Verhältnis zu den AUKM stehen. Kulisse Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel |
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
A3556CB3-970A-478F-B399-9E1F7934024D |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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