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Bebauungspläne Gemeinde Bispingen

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität der Daten Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Weitere Verweise
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Aktualität der Daten

seit 01.01.1950, gegenwärtig aktuell

Nutzungs­bedingun­gen

Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: Quelle: © Landkreis Heidekreis (Jahr des letzten Datenbezugs) CC-BY-4.0

Ansprechpartner

Gemeinde Bispingen
Fachbereich Planen und Bauen

rathaus@bispingen.de
+49 5194 398-0
+49 5194 398-16
https://gemeinde.bispingen.de/

Be­schrei­bung

B-Pläne der Gemeinde Bispingen (im Landkreis Heidekreis)

Die Gemeinde Bispingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Bispingen liegt im Herzen der Lüneburger Heide. Die Art der baulichen Nutzung stellt den zentralen Inhalt des Bebauungsplanes dar. Durch die Festsetzungen wird der Gebietstyp und damit die in den unterschiedlichen Baugebieten jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen festgelegt. Auf diese Weise trifft die Art der baulichen Nutzung eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken. Am häufigsten kommen dabei die reine Wohngebiete (WR), die allgemeine Wohngebiete (WA), die Mischgebiete (MI) und die Gewerbegebiete (GE) vor. Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, legt die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks fest und wird im Bebauungsplan als Zahl mit Dezimalstellen angegeben. Die Zahl stellt das prozentuale Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und der maximalen Bebauung dar. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet zum Beispiel, dass maximal 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Die Anzahl der Vollgeschosse gibt maximal zulässigen Vollgeschosse, die ein Gebäude besitzen darf an. Dadurch wird die Höhe der Bebauung und dem jeweiligen Baugebiet festgelegt. Zum einen wird bei der Bauweise zwischen der offenen Bauweise (o) und der geschlossenen Bauweise (g) unterschieden. Bei offener Bauweise dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten. Bei geschlossener Bauweise müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren. Weiterhin kann vorgeschrieben werden, ob nur Einzelhäuser (E), nur Häusergruppen (H) oder nur Einzel- und Doppelhäuser (ED) zulässig sind. Bis zur Grenze des Bebauungsplans (Linien beziehungsweise innerhalb dieser Linie) gelten die Vorschriften des jeweiligen Bauplans. Die Baugrenze markiert den Bereich, innerhalb dessen ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bebauung muss dabei nicht zwingend an diese Baugrenze heranreichen, sondern kann innerhalb eines Baufensters unter Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen frei auf dem Grundstück positioniert werden. Über die Baugrenzen hinaus darf jedoch nicht gebaut werden. Neben der Baugrenze gibt es auch eine Baulinie. Ist eine solche festgesetzt, so muss entlang dieser gebaut werden. Ziel einer Baulinie ist es meist, eine durchgehende Häuserflucht in der Straße zu erzielen. Sie wird als Strich-Punkt-Punkt Linie dargestellt. Jedes Flurstück ist durch eine eindeutige Flurstücknummer gekennzeichnet. Das kann entweder durch die Kombination einer Zahl und eines Buchstaben erfolgen, oder aber durch die Kombination zweier Zahlen. Über diese Flurstücksnummer sind die Flurstücke im Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster erfasst. Die Grundstücksgrenze entspricht immer auch der Flurstücksgrenze und kennzeichnet die Eigentumsgrenze. Dabei kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Außerdem wird gegebenenfalls die Lage der Grenzsteine gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt es noch die textlichen Festsetzungen. Diese enthalten weitere, aus der Planzeichnung nicht ersichtliche, baurechtliche Vorschriften. Hier können unter anderem die Bepflanzungsvorschriften, die Gestaltung von Gebäude und Dach (auch farblich), Traufhöhe, Hauptfirstrichtung und Einfriedung festgesetzt werden.

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

seit 01.01.1950, gegenwärtig aktuell

Aktualität des Datensatzes

Publikation

01.01.1950

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

bei Bedarf

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
033580002002 9.312°/52.576° 10.243°/53.225°
Koordinaten­system
EPSG:25832

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (1)

Informationen zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Bispingen in Wort und Bild Information
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

c5a87201-4f97-40e3-a722-f58f38cd7f22

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)Quellenvermerk: Quelle: © Landkreis Heidekreis (Jahr des letzten Datenbezugs) CC-BY-4.0

Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Landkreis Heidekreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben, gefolgt vom Kürzel für die Lizenz. Beispiel für den Quellenvermerk: Landkreis Heidekreis (2024) CC-BY-4.0

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs­einschränkun­gen

Aus der Nutzung der bereitgestellten Daten können keinerlei rechtliche Ansprüche gegen den Landkreis Heidekreis hergeleitet werden. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich unmittelbar bei der datenhaltenden Stelle eingeholt werden.

Kontakt

Ansprechpartner

Gemeinde Bispingen
Fachbereich Planen und Bauen

Borsteler Straße 4-6
29646 Bispingen
Deutschland

rathaus@bispingen.de
+49 5194 398-0
+49 5194 398-16
https://gemeinde.bispingen.de/

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.lk.hk/1854af63-2895-4cc9-9e71-a69fd7baf3a4

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

Bebauungspläne werden auf Basis des Flurstückskatasters erstellt und dienen der zukünftigen städtebaulichen Gestaltung eines kleinräumig abgegrenzten Gebietes innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Gebiete, die nicht von einem Bebauungsplan umfasst werden, gelten als Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB).

Daten­grundlage

Den Erfassungsmaßstab weist jeder einzelne Bebauungsplan gesondert im Original aus. In der Regel erfolgt die Erfassung in einem Maßstab von 1:1000.

Zusatzinformationen

Veröffent­lichung

Internet

Herstellungszweck

Der Bebauungsplan setzt die konkreten baulichen Nutzungsmöglichkeiten für ein Grundstück fest. Die im Bebauungsplan getroffenen Regelungen sind für Bauwillige, deren Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, verbindlich. Der Bebauungsplan wird vom Rat der Gemeinde Bispingen als Satzung beschlossen.

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Kon­formi­tät
Spezifi­kation der Kon­formi­tät Spezifi­kations­datum Grad der Kon­formi­tät Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten 08.12.2010 Die Daten entsprechen derzeit noch nicht dem INSPIRE Datenmodell.
Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
PDF unbekannt
JPEG unbekannt
ESRI Shapefile 1.0
GML 3.2.1

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bodennutzung
GEMET-Concepts Bauleitplanung Bebauungsplan Stadtentwicklung Stadtplanung
ISO-Themen­kategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe B-Plan Bebauungspläne BPL GDIMRH inspireidentifiziert opendata

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

a2ca1945-3698-41c4-8972-c9e652447c0e

Aktualität der Metadaten

06.12.2024 18:08:00

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
r.buckley@heidekreis.de
Metadatenquelle
GDI-NI-Katalog (Geodateninfrastruktur Niedersachsen)
Geodatenportal Niedersachsen
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

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