Für eine Reihe (z. B. Hannover, Bremen, Wunstorf und Wittmund) niedersächsischer Flugplätze sind nacheinander Fluglärmzonen berechnet worden. Das Linien-Shape „Lärmschutzbereich“ umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung. Je Anlage gibt es mehrere Zonen.
Beschreibung
Aktualität des Datensatzes
Erstellung |
14.09.2010 |
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Letzte Änderung |
23.03.2015 |
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Status |
abgeschlossen |
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Periodizität |
bei Bedarf |
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Intervall der Erhebung |
5 Jahre |
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Erläuterung zum Zeitbezug |
Für die genannten Flugplätze sind die Schutzzonen nacheinander - ab dem genannten Datum - berechnet worden. Die jeweilige Gültigkeit ist daher ebenfalls gestaffelt bzw hängt von betriebliche Faktoren auf dem jeweiligen Flugplatz ab. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
ETRS89 (UTM32)
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
Querverweise (2)
Weitere Verweise (3)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) |
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Kontakt
Ansprechpartner
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Goslarsche Straße 3
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen, der aus mehreren Schutzzonen besteht. Für bestimmte Flugplätze sind diese Bereiche aufgrund der Vorgaben des § 4 Abs. 1 FluLärmG zwingend festzusetzen. Wenn es der Schutz der Allgemeinheit erfordert, sollen nach § 4 Abs. 8 FluLärmG aber auch für andere Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt werden. Nach der Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) erfolgt die Festsetzung der Lärmschutzbereiche nicht mehr durch den Bund sondern durch Rechtsverordnung der Länder. Die Prioritäten, nach der die Festlegung erfolgt, sollen sich aus der voraussichtlichen Größe der Lärmschutzbereiche und der betroffenen Bevölkerung ergeben. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Schutz der Bevölkerung von Fluglärm und Grundlage von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Fluglärmgesetz (FluLärmG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Gesundheit und Sicherheit |
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich | Regional |
ISO-Themenkategorien | Gesundheitswesen |
Suchbegriffe | Bauverbot Entschädigung Fluglärm Fluglärmgesetz Fluglärmgesetz (FluLärmG) Fluglärmschutzgesetz Gesundheit Gesundheit und Sicherheit Lärmbelastung NAt-Isolinie |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
E3BB2B79-FC47-46CE-98DD-F681FFD47EF5 |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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