Das Thema enthält alle derzeit gültigen Naturdenkmäler, gemäß §28 BNatSchG, in der Region Hannover. Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist, entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Zwei Beispiele für Naturdenkmäler sind Findlinge und Einzelbäume.
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