Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Im Bereich des Küstenholozäns zeigt der Vergleich zwischen bestehender „Reliefkarte der Holozänbasis 1:25.000“ (Streif 1998) und der 3D-Basisfläche des Holozäns einen deutlichen Informationsgewinn im Bezug auf die Verteilung und Mächtigkeit der holozänen Ablagerung. Die modellierte Holozänbasisfläche ist nicht nur deutlich verfeinert, sondern auch um ca. 2.000 km² Fläche (54 %) ergänzt worden. Im Bereich der niedersächsischen Küste erreichen die Ablagerungen des Holozäns eine Mächtigkeit von max. 40 m.