Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Nutzungsbedingungen: Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Samtgemeinde Neuenkirchen als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden.
Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Samtgemeinde Neuenkirchen eingeholt werden.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.