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Aktualität der Daten:
11.02.2014 - 13.07.2023
Erfassung der Naturdenkmale § 28 BNatschG mit §21 BNatschG Ausweisung als Naturdenkmal. Es können die Bedeutung des Objektes für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde oder die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes sein.
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