Geodatensatz
Aktualität der Daten:
27.05.2016
Gemeinde Wietze Steinförder Str. 4 29323 Wietze Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im langen Felde“ bleiben im Wesentlichen bestehen. Die Änderung wird erforderlich, weil die Mindestgrundstücksgröße sowie die örtliche Bauvorschrift zur Errichtung von Doppelhäusern (mind. 2/3 aneinander gebaut) entfallen sollen. Rechtswirksamkeit 27.05.2016
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