Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Aktualität der Daten:
seit 06.11.2023, gegenwärtige Aktualität unklar
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.