Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HM 089 "Gebiet zw. Schuhstr., Bohlweg, Kreuzstr. u. Kläperhagen"“ der Stadt Hildesheim.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitales echtfarb Orthofotomosaik - Kachel 3_01. Aufgenommen mit dem Kamerasystem DMC während der Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres 2003. Datentiefe 16-bit, Bodenpixelauflösung 32cm. Referenzsystem Gauss-Krüger Zone 3. Digital true colour orthoimage mosaic - tile 3_01, recorded during the aerial flight 2003. Colour depth 16-bit, ground resolution 32cm. Reference system Gauss-Krüger zone 3.