Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 03.12.2012, gegenwärtig aktuell
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ wird erforderlich, um die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben auch bei Umstrukturierungen zu erhalten. Vergnügungsstätten sollen an dieser Stelle daher ausgeschlossen werden. Somit besteht die 7. Änderung lediglich darin, die derzeit ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten auszuschließen.
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