Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.