Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Bestandsaufnahme der Bäume auf den landkreis-eigenen Flächen mit lkdh-eigenen Gebäuden; es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht