Es gelten die Lizenzbedingungen der Lizenz „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/). Quellenangabe: „Quelle: Stadt Langenhagen - geodaten.langenhagen.de“
Das Kartenwerk zur Tiefenlage der Quartärbasis in Niedersachsen 1 : 500 000 liefert stark generalisiert einen landesweiten Überblick über die Lage der Basis der quartären Ablagerungen und Bildungen in Niedersachsen. Die Angabe der Tiefenlage basiert auf Auswertungen von Bohrungen sowie geophysikalischen Messungen, die Darstellung erfolgt in Form von Isolinien in Metern bezogen auf NN. Diese Karte vermittelt einen Überblick vom großräumigen Aufbau des Untergrundes. Punktuelle bzw. kleinräumige Aussagen sind mit dieser Übersichtskarte nicht möglich, da Details der stark reliefierten Quartärbasisfläche im Maßstab 1 : 500 000 nicht darstellbar sind. Das Zeitalter des Quartärs wird in das Eiszeitalter (Pleistozän) sowie die heute noch andauernde Nacheiszeit (Holozän) unterteilt. Insgesamt ist das Quartär in Niedersachsen durch einen mehrfachen Wechsel von Kalt- und Warmzeiten geprägt, die jeweils charakteristische Ablagerungen und Bildungen hinterlassen haben. Die Quartärbasis wird von Gesteinen des Tertiärs oder älteren Festgesteinen gebildet. Der landesweite Bezug der Tiefenlage der Quartärbasis auf NN ermöglicht es, bei zusätzlicher Hinzuziehung eines Höhenmodells von Niedersachen Rückschlüsse auf die Gesamtmächtigkeit der quartären Ablagerungen und Bildungen zu ziehen.
Aktualität der Daten:
seit 30.11.2010, gegenwärtig aktuell
Flächennutzungsplan der Gemeinde Friedland. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Friedland. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
WFS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HO 159 1. Änderung "Am Roten Steine"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).