Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Dienst liegen bei der Gemeinde Stadt Langelsheim. Das Anschauen ('Viewing') ist kostenfrei. Jede darüber hinausgehende Nutzung, so auch das Einbinden in weitere Anwendungen, bedarf einer vertraglichen Grundlage. Die kommerzielle Nutzung ohne vertragliche Grundlage mit der Gemeinde Stadt Langelsheim ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine systematische Nutzung des Produktes, welche darauf ausgerichtet ist, einen Sekundärdatenbestand zu erstellen, ist ausdrücklich untersagt.
Digitales Oberflächenmodell - Kachel Emden. Aufgenommen mit dem Kamerasystem DMC während der Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres 2003. Datentiefe 16-bit, Bodenpixelauflösung 100cm, Höhengenauigkeit 10cm, Referenzsystem Gauss-Krüger Zone 3. Digital surface model - tile Emden, recorded during the aerial flight 2003. Colour depth 16-bit, ground resolution 100cm, height accuracy 10cm, reference system Gauss-Krüger zone 3.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebietes aufgesetzt und setzen rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlage auf einem Grundstück zulässig sind.