Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
WFS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HT 201 2. Änderung "Fohlenkoppel"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitales Orthofoto der Insel Minseneroog als 4-Kanal Mosaik. Aufgenommen mit dem Kamerasystem HRSC-AX während der Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres 2004. Datentiefe 16-bit, Bodenpixelauflösung 32cm. Referenzsystem Gauss-Krüger Zone 3. Digital multi spectral orthoimage mosaic of the island Minseneroog from the aerial flight 2004. Colour depth 16-bit, ground resolution 32cm. Reference system Gauss-Krüger zone 3.