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Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen: Zu berücksichtigen ist, dass die Regionalplanung bei ihren Kartenwerken einen Planungsmaßstab von 1:50.000 zugrunde legt. Die Abgrenzungen der Gebiete im RROP 2016 wurden gebietsscharf, jedoch nicht parzellen- bzw. zeichnungsscharf vorgenommen. Aus ggf. zur Verfügung gestellten Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP (Teil der Satzung) ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass der 12. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Urteil vom 5. März 2019 die Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung (Konzentrationsplanung) im RROP 2016, Abschnitt 4.3.2 Ziffer 02, für unwirksam erklärt hat. Das Urteil wurde am 21.05.2019 rechtskräftig. Damit enthält das aktuelle RROP 2016 derzeit keine Festlegungen für die Windenergienutzung.