Geodatensatz
Aktualität der Daten:
29.04.1965
Der Bebauungsplan schreibt Kleinsiedlungsgebiet, allgemeines Wohngebiet und Gewerbegebiet in ein- bis höchstens zweigeschossiger offener Bauweise vor, Die Geschossflächenzahl (= zulässige qm Geschossfläche je qm Grundstücksfläche) wird durch den Plan in den bezeichneten Gebieten mit 0,2 bis 0,9 festgesetzt. Die GrundflächenzaJ:i.i wird in den bezeichneten Gebieten mit 0,2 bis 0,6 festgesetzt.
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