WMS) - Bebauungsplan - Innenbereichssatzung über die Grenze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteile "Mörsen-Dorfstraße" der Stadt Twistringen (Ursprungsplan), Stadt Twistringen
Geodatensatz des Plans FNP Bad Grund (Harz) (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 25.09.2014. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
Dieser Datensatz enthält die Schuleinzugsbereiche der städischen Grundschulen in der Stadt Osnabrück. Das Stadtgebiet ist in 22 verschiedene Gebiete eingeteilt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ bzw. „dl-by-de/2.0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Osnabrück“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Osnabrück (2023) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-by-de/2.0).
Aktualität der Daten:
seit 10.07.1978, gegenwärtig aktuell
31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das geplante Seniorenheim (rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 10 besteht) - Aufstellungsbeschluss erfolgt jedoch bisher kein Feststellungsbeschluss
Nutzungsbedingungen: Sämtliche Rechte an diesem Dienst liegen bei der Gemeinde Stadt Dassel. Das Anschauen ('Viewing') ist kostenfrei. Jede darüber hinausgehende Nutzung, so auch das Einbinden in weitere Anwendungen, bedarf einer vertraglichen Grundlage. Die kommerzielle Nutzung ohne vertragliche Grundlage mit der Gemeinde Stadt Dassel ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine systematische Nutzung des Produktes, welche darauf ausgerichtet ist, einen Sekundärdatenbestand zu erstellen, ist ausdrücklich untersagt.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Aktualität der Daten:
seit 06.11.2023, gegenwärtig aktuell
Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.