Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Aktualität der Daten:
seit 16.07.2017, gegenwärtige Aktualität unklar
Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).
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Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover, INSPIRE PLU vollvektoriell (Aus den abgegebenen Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Alle Dokumente des RROP 2016 finden Sie auf regionalplanung-hannover.de)