WMS
Geodatensatz
Aktualität der Daten:
14.09.2010 - 01.01.2016
Für eine Reihe (z. B. Hannover, Bremen, Wunstorf und Wittmund) niedersächsischer Flugplätze sind nacheinander Fluglärmzonen berechnet worden. Das Linien-Shape „Lärmschutzbereich“ umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung. Je Anlage gibt es mehrere Zonen.
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