Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
| Regionalschlüssel |
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| Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Weitere Verweise (2)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
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| Anwendungseinschränkungen |
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS)
Goslarsche Straße 3
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Fachliche Grundlage |
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine einheitliche Regelung zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm getroffen. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Mitgliedstaaten werden mit der Richtlinie verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen • strategische Lärmkarten nach einheitlichen Methoden zu erstellen, • die Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, • Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und • die EU-Kommission über die Lärmbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren. |
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| Herstellungsprozess |
Die Berechnung des Pegels Ln erfolgt nach der VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Den Kommunen soll eine Planungsgrundlage für den Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt werden. Zudem liefert die Lärmkarte einen Anhaltspunkt über die Anzahl von Lärm betroffener Einwohner. |
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| Weitere rechtliche Grundlagen |
Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
| Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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| VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.2009 |
Datenformat
| Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
|---|---|---|---|
| Shapefiles | vom 23.01.2023 | WinZip |
Informationen zum Metadatensatz
| Objekt-ID |
552708AC-38A9-419A-BA56-5945E65ADD2B |
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| Aktualität der Metadaten |
23.08.2025 |
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| Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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| Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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| XML Darstellung |
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| Ansprechpartner (Metadatum) |
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| Metadatenquelle |
Daten- und Dienste-Katalog (Umweltministerium)
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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