Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e.V. und seiner Landesjagdverbände. In dem bundesweiten Monitoring-Programm werden seit 2001 Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben. Die Revierinhaber leisten mit der Unterstützung des Projektes ehrenamtlichen Natur- und Artenschutz sowie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Wildtierpopulationen und Erhaltung der Jagd. Es handelt sich um ein Fachinformationssystem (FIS). Die Revierinhaber erheben die Daten ehrenamtlich nach wissenschaftlichen Methoden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wildtierpopulationen. In jedem Bundesland gibt es einen WILD-Länderbetreuer, der den unverzichtbaren Kontakt zu den Revierinhabern hält und für die Durchführung des Projektes vor Ort zuständig ist. Die WILD-Zentren koordinieren die bundesweiten Erfassungen, werten die Daten aus und publizieren die Ergebnisse jährlich im WILD-Jahresbericht. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden regelmäßig die Vorkommen und Besatzdichten von Niederwildarten erhoben. Die starken Streckenrückgänge v.a. bei Rebhuhn und Fasan, etwas schwächer ausgeprägt auch beim Feldhasen, sind ein deutliches Warnzeichen, sodass ein umfangreiches deutschlandweites Monitoring weiterhin äußerst wichtig ist. WILD stellt daher eine solide Grundlage für gezielte Zusatzprojekte dar, in denen nach Ursachen für Bestandsentwicklungen gesucht wird. Darauf aufbauend können mit geeigneten Lösungsansätzen diese und viele weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen unterstützt werden. Zudem werden die deutschlandweiten Bestände invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund und Nilgans dokumentiert, welche eine Grundlage für Managementpläne und weitere Maßnahmen bilden. WILD stellt in Deutschland derzeit das umfassendste Monitoringprogramm hinsichtlich jagdbarer Wildtiere, insbesondere Kleinsäuger, dar.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Gemeinde Geeste“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Gemeinde Geeste (2024) CC BY 4.0.
Lärmkarten bestehen aus einer flächenhaften Darstellung der Lärmbelastung und aus tabellarischen Angaben zur Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie der geschätzten Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen. Die Erstellung der Lärmkartierung ist eine regelmäßig Pflichaufgaben, die sich aus der EU-Richtlinie 2002/49/EG und dem nationalen Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 47a ableitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Abgrenzung der Wasserschutzgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet
Abgrenzung der Trinkwassergewinnungsgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet