Aktualität der Daten:
seit 01.01.1999, gegenwärtig aktuell
Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ bzw. „dl-by-de/2.0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Landkreis Osnabrück“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Landkreis Osnabrück (2024) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-by-de/2.0).
Aktualität der Daten:
seit 17.12.2012, gegenwärtig aktuell
Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.
Seit 2000 liegt der Braunschweiger Landschaftsrahmenplan vor. Die Ergebnisse wurden in einem ausführlichen Textband mit 50 Textkarten sowie 8 Karten im Maßstab 1:20.000 gutachtlich dargestellt und finden Verwendung als: Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Naturschutzbehörde, Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung der Stadt, Hinweis an andere öffentliche Stellen/Fachplanungen für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Grundlage bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Aktualität der Daten:
seit 02.08.2018, gegenwärtig aktuell
Seit Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass die relativ eng gefassten überbaubaren Flächen die Nutzbarkeit der Baugrundstücke stärker einschränken als es aus heutiger Sicht sinnvoll ist. Die zum Teil großen Grundstücke können auch unter Beibehaltung des bislang festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches flächensparender genutzt werden, wenn die überbaubaren Flächen erweitert werden. Ein erweiterter Eingriff in Natur und Landschaft bzw. in den Boden wird damit nicht ermöglicht, sondern es werden lediglich die Möglichkeiten der Verteilung baulicher Anlagen auf den einzelnen Grundstücken verbessert.
Aktualität der Daten:
seit 07.05.2024, gegenwärtig aktuell
Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können (Eingriffe wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßen(aus-)bauvorhaben und Grabenverrohrungen) sind nach geltendem Recht (Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNtSchG), et cetera) die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Diese auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationskataster erfasst und regelmäßig kontrolliert. Bei Bedarf werden zudem notwendige Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine Erreichung des geplanten Kompensationszieles zu gewährleisten.
Kompensationsflächenkataster der Stadt Osnabrück. Flächenmäßige Erfassung von festgesetzten Ausgleich- u- Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Naturschutzflächen, interne Kompensationsflächen, externe Kompensationsflächen, Flächenpools und Festsetzungen aus Bebauungsplänen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ bzw. „dl-by-de/2.0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Osnabrück“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Osnabrück (2023) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-by-de/2.0).
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1990, gegenwärtig aktuell
Geodaten zum Kompensationsverzeichnis im Landkreis Nienburg/Weser. Wenn nach der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbleiben, sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) vorzusehen. Diese sind im Kompensationsverzeichnis enthalten. Das Verzeichnis beinhaltet Datensätze ab 1990. Die Datensätze werden fortlaufend auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.
Landesweite Biotopkartierung 1984 - 2004Landesweite Biotopkartierung 2. Durchgang von 1984 bis 2004. Ergebnisse der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen. Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.