Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 23.01.2014, gegenwärtig aktuell
Die Verordnung dient dem Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonst frei lebenden Tiere vor Beunruhigung und gilt für die Feld- und Waldflächen, Gewässer und Wirtschaftswege, deren Lage sich aus der Karte ergibt. In dem Wildschongebiet sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.
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