Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ bzw. „dl-by-de/2.0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Gifhorn“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Gifhorn (2024) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-by-de/2.0).
Digitales CIR Orthofotomosaik - Kachel 11_02. Aufgenommen mit dem Kamerasystem DMC während der Befliegung des Niedersächsischen Wattenmeeres 2003. Datentiefe 16-bit, Bodenpixelauflösung 32cm. Referenzsystem Gauss-Krüger Zone 3. Digital colour infrared orthoimage mosaic - tile 11_02, recorded during the aerial flight 2003. Colour depth 16-bit, ground resolution 32cm. Reference system Gauss-Krüger zone 3.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.