Aktualität der Daten:
seit 07.05.2024, gegenwärtige Aktualität unklar
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.
WFS-Dienst des Bebauungsplans „HW 154 "Gebiet zw. Steinbergstraße, Theodor-Bötel-Weg, Am neuen Teiche, Am Propsteihof"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet zw. Steinbergstraße, Theodor-Bötel-Weg, Am neuen Teiche, Am Propsteihof.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
WMS-Dienst des in das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierten Bebauungsplans „HM 007 "Goslarsche Straße"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
2. Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Braunlage für den Ortsteil St. Andreasberg im Maßstab 1:25.000 im Bereich Andreasheim (1. Änderung kam nicht zur Rechtswirksamkeit) Stadt Braunlage Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2 38700 Braunlage