Die ständige Überwachung der Ortsdosisleistung (ODL) in der Umgebung der Kernkraftwerke ist ein Bestandteil der Kernreaktor Fernüberwachung (KFÜ). Im Normalbetrieb dient sie der aufsichtlichen Bewertung der Strahlenexposition der Bevölkerung. Im Stör- und Unfall trägt sie zur frühzeitigen Bereitstellung von Entscheidungshilfen durch Messergebnisse aus der Umgebung der Anlagen und deren Abgleich mit Ausbreitungsrechnungen bei. Die landeseigenen ODL-Sonden verdichten das Messnetz des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) (siehe IMIS-ODL) um die Kernkraftwerke Emsland, Grohnde und Unterweser. Erhoben werden 10-Minuten Mittelwerte der Ortsdosisleistung, außerdem sind die Sonden mit einem Regensensor ausgestattet. Im Normalbetrieb werden die Messwerte einmal täglich an die KFÜ-Zentrale in Hildesheim übertragen, im Intensivbetrieb findet die Übertragung im 10-Minuten Takt statt. Im Folgenden können die aktuellen, zu Tagesmittelwerten komprimierten, plausibilisierten Messwerte der letzten 12 Monate eingesehen werden. Zur weiteren Information sind ebenfalls die Sondenstandorte des BfS dargestellt. Beim anklicken der Symbole wird auf die entsprechende Seite des BfS weitergeleitet.
Kartendienst mit folgenden Themen zum Download: genehmigte und beantragte Biogasanlagen (Basis ALKIS), genehmigte und beantragte Blockheizkraftwerke (Basis ALKIS), genehmigte und beantragte Windkraftanlagen (ALKIS), genehmigte Solarparks (ALKIS)
Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Großkraftwerk / Kraftwerk" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Nutzungsbedingungen: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)
Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Dieser Datensatz beinhaltet die Punktsignaturen der Vorranggebiete "Großkraftwerk / Kraftwerk" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Angabe zur Primärenergie: G = Gas, K = Kohle
Nutzungsbedingungen: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)
Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Standorte der beantragten und genehmigten Blockheizkraftwerke im Landkreis Diepholz ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Kartendienst mit folgenden Themen: genehmigte und beantragte Biogasanlagen, genehmigte und beantragte Blockheizkraftwerke, genehmigte und beantragte Windkraftanlagen, genehmigte Solarparks, genehmigte Störfallbetriebe ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----