Bei diesem Datensatz sind die städtischen Liegenschaften auf den Basiskarten für die Maßstäbe 1:250 bis zu 1:10000 farblich gekennzeichnet. So ist auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um städtisches oder privates Eigentum handelt.
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Die Stadtgrundkarte der Stadt Braunschweig ist eine grundrisstreue Abbildung. Sie basiert auf der automatisierten Liegenschaftskarte (ALKIS) des Landes Niedersachsen. Im öffentlichen Straßenraum und auf städtischen Liegenschaften beinhaltet sie umfangreiche Informationen der oberirdisch sichtbaren Topographie sowie ausgewählter unterirdischer Strukturen. Die in der Stadtgrundkarte dargestellten Objekte aus den Bereichen baulicher Anlagen, Gewässer, Gleisanlagen, Grundstücksgestaltung, Straßenraum sowie Ver- und Entsorgung werden kontinuierlich aktualisiert. Der Basismaßstab ist 1:1000.
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) enthält Geobasisdaten zur Beschreibung der Liegenschaften (Inhalt: Flurstücke, Gebäude, ggf. Eigentumsangaben u. a.) einschließlich der Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelter Standard zur Führung amtlicher Geobasisdaten im einheitlichen AFIS-ALKIS-ATKIS-Datenmodell. Das AAA-Datenmodell verwendet die Normen und Standards der International Organization for Standardization (ISO), des OpenGeospatial Consortiums (OGC) sowie des World Wide Web Consortiums (W3C) und ist in der Unified Modeling Language (UML) dokumentiert. Das abgeleitete AAA-Anwendungsschema umfasst u.a. die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) und die AAA-Ausgabenkataloge.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.
Die Böden der niedersächsischen Wälder werden im Rahmen der Standortskartierung nach der Norm des geländeökologischen Schätzrahmens (Hrsg. Niedersächsisches Forstplanungsamt Wolfenbüttel) kartiert und in forstlichen Standortskarten dargestellt. Die Besitzstruktur in den Niedersächsischen Wäldern ist sehr heterogen. Zu nennen sind Bundesforsten mit z.B. militärischen Liegenschaften, Staatswälder in Landesbesitz, Wälder der Klosterkammer, Stadtwälder, Wälder in Privatbesitz mit Betreuung durch die Landesforsten oder durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Standortskartierung erfolgt mit Unterstützung des Landes in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigner. Auf Grundlage des Erlasses zum Bodenschutzgesetz (RdErl. d. MW v. 17. 12. 1999 – 35-28102 –) übernimmt das LBEG die forstlichen Standortsdaten in das NIBIS® und stellt diese mit Genehmigung der Eigner in generalisierter Form auf dem Kartenserver dar. Darüber hinaus können die Forstliche Standortskarten im Blattschnitt 1 : 25 000 in einem standardisierten Ausgabeformat als Karten abgegeben werden. Die Karten zeigen die Eignung unterschiedlicher Standorte als Produktionsgrundlage. Auf den Karten sind so genannte Standortstypen klassifiziert, die sich über Bodenfeuchte, Lufthaushalt, Nährstoff- und Basenversorgung sowie Substrat und Lagerung charakterisieren lassen. Die forstlichen Standortskarten haben aufgrund der hohen räumlichen Auflösung der Geländeaufnahmen eine große Bedeutung für die geologisch-bodenkundliche Landesaufnahme.