Aktualität der Daten:
seit 23.01.2014, gegenwärtig aktuell
Die Verordnung dient dem Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonst frei lebenden Tiere vor Beunruhigung und gilt für die Feld- und Waldflächen, Gewässer und Wirtschaftswege, deren Lage sich aus der Karte ergibt. In dem Wildschongebiet sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.
Aktualität der Daten:
seit 05.08.2010, gegenwärtig aktuell
Gemeinde Wietze Steinförder Straße 4 29323 Wietze Teilplan 2 Wietze In diesem Bereich der Gemeinde Wietze soll ein Sondergebiet für die Lebensmittelherstellung und -verarbeitung ausgewiesen werden.