Die Befliegung des Stadtgebietes erfolgte am 30. April/1. Mai 2023 vom südlichen Stadtrand bis zum Schwarzen Berg und am 28. Mai vom nördlichen Stadtrand bis zum Schwarzen Berg mit einer Bodenauflösung von 7,5 cm. Parallel zu den Aufnahmen in Echtfarben (RGB) wurden über spezielle Infrarot-Kanäle der Luftbildkamera während des Bildflugs gleichzeitig sogenannte Falschfarben- oder Infrarot-Bilder (CIR) aufgenommen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Hildesheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Hildesheim (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
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Darstellungsdienst (WMS) mit den Naturschutzgebieten im Landkreis Nienburg/Weser. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. § 23 (BNatSchG).
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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