Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Es gelten die Lizenzbedingungen "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" bzw. "dl-de/by-2-0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist "Stadt Wolfsburg", sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Wolfsburg (2023) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) wurde ein Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig erstellt und im August 2013 von den zuständigen Ausschüssen beschlossen. Der Lärmaktionsplan umfasst eine Bestandserhebung zur Lärmbelastungssituation und zu den Belastungsschwerpunkten in der Stadt sowie die Darstellung von bereits umgesetzten und derzeit konkret geplanten Maßnahmen. Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus Aussagen zu sogenannten "ruhigen Gebieten" in der Stadt Braunschweig. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) esondert ermittelt. Die Verwendung der standarisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.