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Geodatensatz
Aktualisierung der mit Nitrat belasteten Gebiete – Kulisse ab 15.01.2022 Gemäß § 2 der NDüngGewNPVO vom 3. Mai 2021 erfolgt die Gebietsabgrenzung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete auf Basis der Feldblöcke mit Stand 1. Februar 2021. Verändert sich der Zuschnitt von Feldblöcken nach dem 1. Februar 2021, so gehören die neu zugeschnittenen Feldblöcke zu der Gebietskulisse, wenn sich ihre Fläche überwiegend in den ausgewiesenen Gebieten befindet. Der aktualisierte Stand wird gemäß LandesVO zum 15. Januar 2022 wirksam und auf dem LEA-Portal dargestellt. Für die Erstellung der aktualisierten und zum 15. Januar 2022 gültigen Nitratkulisse werden die derzeit aktuellsten Feldblockgeometrien mit Stand 1. Oktober 2021 mit der bisherigen Nitratkulisse verschnitten. Eine neue Feldblockgeometrie ist somit von den Regelungen der LandesVO betroffen, wenn sich die Fläche des neuen Feldblocks überwiegend - also zu mehr als 50 % - in der Kulisse gem. NDüngGewNPVO vom 3. Mai 2021 befindet. Da keine fachliche Neubewertung der Emissionsgefährdung für die Feldblöcke mit Stand 1. Oktober 2021 erfolgen kann, bleiben die bisherigen Grundlagenkarten zur Ausweisung des Emissionsrisikos gem. AVV GeA §§ 7-9 unverändert. Diesem Datensatz kann somit nur entnommen werden, ob ein Feldblock mit Stand 1. Oktober 2021 gem. § 2 Abs. 2 der NDüngGewNPVO Bestandteil der zum 15.01.2022 aktualisierten Kulisse ist.
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