Kartendienst mit folgenden Themen: Autobahn (Basis TK25), Bundesstraßen (Basis TK25), Landesstraßen (Basis TK25), Kreisstraßen (Basis TK25), Bushaltestellen (Basis ALKIS), Straßenmeistereibezirke. Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ - unter dem Menüpunkt Service -> Geofachdaten und WMS-Kartendienste ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Kartendienst mit folgenden Themen zum Download: Autobahn (Basis TK25), Bundesstraßen (Basis TK25), Landesstraßen (Basis TK25), Kreisstraßen (Basis TK25), Bushaltestellen (Basis ALKIS), Straßenmeistereibezirke. Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ - unter dem Menüpunkt Service -> Geofachdaten und WMS-Kartendienste
Über diesen WMS-Dienst werden die Baustellen, Bushaltestellen, Parkmöglichkeiten, Tote-Winkel-Spiegel, Einbahnstraßen, BAB-Umleitungen, Buslinien, Gefahrgutstraßen und die Umweltzone in der Stadt Osnabrück dargestellt.
Nutzungsbedingungen: WFS-Dienst der Stadt Osnabrück. Zulässig ist nur die eigene Nutzung. Die Daten dienen ausschließlich informatorischen Zwecken. Die Daten dürfen nicht veröffentlicht werden. Eine Weitergabe bedarf der Zustimmung des Urhebers.
Die Serie der Geowissenschaftlichen Karten 1 : 2 000 000 enthält leicht überschaubare Karten zu verschiedenen Themen. Sie befindet sich im Aufbau. Die Karte "Geologie und Verkehr" zeigt Deutschland und die angrenzenden Regionen in 30, nach dem Entstehungsalter differenzierten Einheiten. Außerdem sind Flächen mit magmatischen und metamorphen (durch Umformung entstandenen) Gesteinen ausgewiesen. 5 verschiedene Linientypen geben eine Übersicht über Bruchzonen im Untergrund. Zusätzlich sind die Ausdehnungen der letzten Eiszeiten enthalten. Ein schematischer Schnitt durch den Untergrund von Süd nach Nord zeigt die Struktur des älteren Grundgebirges und dessen Bedeckung durch jüngeres Deckgebirge. Zur besseren Orientierung enthält diese Karte das Autobahnnetz innerhalb Deutschlands
Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen des Themenbereiches "Verkehr (Straßenverkehr)" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
Nutzungsbedingungen: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)
Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Dieser Datensatz beinhaltet die Fachthemen des Bereiches "Verkehr (Schienenverkehr)" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen des Themenbereiches "Verkehr (Luftverkehr)" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen:
Regionalverband Großraum Braunschweig (Lizenz: CC BY 4.0)
Dieser Datensatz beinhaltet die Datenebenen des Themenbereiches "Verkehr (Wasserstraßen und Häfen)" der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.
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Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Binnenhafen, Umschlagplatz, Güterverkehrszentrum, Verkehrslandeplatz Schleuse/Hebewerk und Anschlussstelle im RROP 2016