Nutzungsbedingungen: Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Rechtsverbindlich ist nur die analoge Fassung des jeweiligen Ursprungsplans (Urschrift). Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Samtgemeinde Fürstenau als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Samtgemeinde Fürstenau eingeholt werden.