Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.
Geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des Moorschutzprogramms. In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw. wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben.
In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
Restliche 263 erfasste Hochmoore des Flachlandes ergänzend zum Moorschutzprogramm Teil I; es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen
In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
Abgrenzung des Hochmoorkomplexes; geologisch definierte Hochmoorgrenzen (Grenze der Torflager mit mindestens 30 cm Mächtigkeit) der Moore des MSP I; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen
Naturschutzfachliche Neubewertung der niedersächsischen Hochmoore 1994; es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen
Der Torfabbau verändert Hochmoorstandorte nachhaltig und tiefgreifend. Die Karte zeigt die Verbreitung und die Folgenutzung von Flächen, die industriell abgetorft worden sind oder für die aktuell eine Abtorfungsgenehmigung vorliegt. Eine industrielle Abtorfung von mindestens 0,8 m Torfabtrag nach 1945 bis heute ist für die dargestellten Flächen zuverlässig dokumentiert. Die Folgenutzung bezieht sich nach bereits abgeschlossener Abtorfung auf die aktuelle Nutzung oder, bei noch nicht abgeschlossener Abtorfung, auf die gemäß Abbaugenehmigung vorgesehene Folgenutzung (Landnutzung bzw. Flächenherrichtung für Ziele des Naturschutzes). Daten aus den Moorschutzprogrammen (I und III), der genehmigenden und beratenden Behörden sowie zur Nutzung (ATKIS® und InVeKoS) wurden bei der Kartenerstellung einheitlich ausgewertet und zusammengeführt. Die Karte der Flächen mit industriellen Torfabbau umfasst in Niedersachsen ein Areal von etwa 53 000 ha und betrifft damit etwa ein Sechstel der Flächen der Hochmoore oder aus Hochmoor hervorgegangenen Moor-Treposole, die vor allem Sandmischkulturen umfassen. Eine ausführliche Beschreibung zur Methodik der Datenaufbereitung und Kartenerstellung kann dem Geobericht 38 entnommen werden.
88 erfasste Hochmoore des Flachlandes, die als Torflagerstätten bedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben; es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich - keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung - Regeneration anzustreben"; räumliche Ausdehnung: Niedersachsen;